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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 03.05.2009, 00:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.05.2009
Beiträge: 1
Standard Heimliche Datenauswertung von Geschäftskunden


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Hallo zusammen,

ich arbeite für einen Software-Hersteller, der sich auf die Bereitstellung branchenspezifischer Webshops konzentriert. Der Arbeitgeber verlangt nun von einem Kollegen, mit seiner Abteilung regelmäßig heimlich die Datenbanken unserer Kunden auszuwerten, um mit den gewonnenen Informationen den eigenen Vertrieb und die Marketing-Abteilung zur Neukundengewinnung auszustatten. Da wir mit unseren Kunden teilweise auf best. Geschäftsfeldern konkurrieren, würde dies natürlich einen bedeutenden Wettbewerbsvorteil bedeuten.

Mein Gefühl ist aber, dass dieses Vorgehen illegal wäre: wir werten die Daten aus, ohne von unseren Geschäftskunden, noch weniger aber von deren Kunden das Einverständnis zu bekommen. Dazu müssen sich die Kollegen ohne Erlaubnis auf die Systeme der Kunden einklinken und die Daten abrufen. Ist dies rechtlich zulässig, muss der Kollege dies gegen seine eigenen Bedenken befolgen und gegen welche rechtl. Bestimmungen verstößt dieser Datenklau?

Vielen Dank,
tones
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  #2 (permalink)  
Alt 04.05.2009, 16:28
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Heimliche Datenauswertung von Geschäftskunden

Zitat:
Ist dies rechtlich zulässig
Nicht ohne das Einverständnis der Betroffenen
Zitat:
muss der Kollege dies gegen seine eigenen Bedenken befolgen
Jein. Wenn er es nicht tut und es ist eine betriebliche Weisung, könnte ihm gekündigt werden. In einer Anfechtung der Kündigung dürfte er aber gute Karten haben.
Allerdings kann man auch den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens/der Kammer/des Bundeslandes anonym informieren.
Zitat:
gegen welche rechtl. Bestimmungen verstößt dieser Datenklau
gegen das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz)
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[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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