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  #1 (permalink)  
Alt 04.05.2009, 10:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.05.2009
Beiträge: 1
Standard Abmahnung bei unklarer Quelle möglich?


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Hallo!

Wenn man ein Bild aus dem Internet für die eigene Website verwendet, dessen eigentliche Herkunft unbekannt ist, wer kann dann wegen einer Urheberrechtsverletzung klagen?

Beispiel:
Großkonzern X hat Fotos seiner neuen Produktpalette online. User A postet diese Fotos einfach in einem Blog. User B findet dort die Fotos und übernimmt diese in seine Website - ohne zu wissen dass diese eigentlich von der Internetpräsenz von X stammen. Kann Großkonzern X den User B belangen? Aus Sicht von User B müsste er doch "nur" das Urheberrecht von User A verletzt haben.
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  #2 (permalink)  
Alt 04.05.2009, 16:35
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Abmahnung bei unklarer Quelle möglich?

A hat kein Urheberrecht, da er nicht der Urheber ist.- A könnte B gar nicht belangen.
Nur der Urheber hat Rechte. Und das muss auch nicht unbedingt X sein.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 06.05.2009, 13:15
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Abmahnung bei unklarer Quelle möglich?

Zitat:
Zitat von Sefiroth Beitrag anzeigen
Wenn man ein Bild aus dem Internet für die eigene Website verwendet, dessen eigentliche Herkunft unbekannt ist, wer kann dann wegen einer Urheberrechtsverletzung klagen?
Der Urheber. (Bzw. der sonstige Rechteinhaber, z.B. die Erben des Urhebers, der Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechts usw.)

Zitat:
Beispiel:
Großkonzern X hat Fotos seiner neuen Produktpalette online. User A postet diese Fotos einfach in einem Blog.
Das darf er nicht, wenn er nicht die nötigen Nutzungsrechte hat.

Zitat:
User B findet dort die Fotos und übernimmt diese in seine Website - ohne zu wissen dass diese eigentlich von der Internetpräsenz von X stammen. Kann Großkonzern X den User B belangen?
Wenn X der Rechteinhaber an den Fotos ist: ja.

Zitat:
Aus Sicht von User B müsste er doch "nur" das Urheberrecht von User A verletzt haben.
A hat kein Urheberrecht an den Fotos. Das Urheberrecht hat nur und allein der Urheber.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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