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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige in einem bekannten Auktionsportal als privater Verkäufer ein gebrauchtes Subnotebook mit tonnenweise Zubehör verkauft, das immer gut gelaufen ist (schließlich handelt es sich hier um ein IBM Thinkpad!!!) und man ein paar Stunden vor Auktionsende noch kurz die Festplatte komplett überschrieben will, damit man auch keine Datenspuren mitverkauft werden... und einem die Kiste dann abraucht (es hat richtig gequalmt und gestunken), man bei dem Auktioshaus anruft, die aber die Löschung oder Modifikation von der Beschreibung der Auktion verweigern (da zu kurz vor Abschluss) und die Auktion mit einem mittelmäßigen Höchstgebot (man hat ja die ganzen bisherigen Bieter informiert) zu Ende geht, der Käufer dann aber auf Lieferung der als 100%ig funktionierend geschilderten Ware besteht. Was kann man - außer (wg. Pech, Dummheit, Aufschieberitis, Ausgehen von falschen Voraussetzungen) mit dem Kopf gegen die Wand hauen - in dem Fall tun? MUSS man das liefern? Oder ist da - kaufvertragstechnisch noch irgendwie - was zu retten? Welche Fristen müsste man für die Lieferung (Ersatzbeschaffungen) einhalten, wenn bisher noch nichts bezahlt wurde? Wäre toll, wenn da jemand mehr Ahnung von hätte als ich; da wird mit Anwalt gedroht und ich kann nicht mehr schlafen.... sch... wenn ich das Ding durchhab, dann wars das auch auf diesem Portal . |
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| Dafür gibt es den § 275 BGB - Unmöglichkeit der Leistung. Und wenn man nachweisen kann, dass es tatsächlich unmöglich ist und man keine Schuld hat, muss man weder liefern noch Ersatz beschaffen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| ebay: Drohung von Höchstbietendem (1,-Eur) nach vorzeitigem Auktionsende wg. Irrtum | wogehtslang | Onlineauktionen | 14 | 21.12.2009 20:21 |
| kann verkäufer nach auktionsende zurücktreten??? | Anonymous | Onlineauktionen | 2 | 21.05.2005 08:44 |
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