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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 05.05.2009, 20:08
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.05.2009
Beiträge: 3
Standard Sind Literaturhinweise auf Website erlaubt?


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Hallo und guten Abend,

auf einer Website sollen zu einem Schwerpunktthema (Fach)Literaturhinweise geben werden:

Buchtitel
Autor
Verlag
ISBN

Zum Verlag sollte zusätzlich noch ein Link gesetzt werden, der zu einer Buchbeschreibung führt.

Zusätzlich soll der Hinweis gegeben werden, dass die Liste ohne Wertung und ohne Anspruch auf Vollständigkeit anzusehen sei.

Meine Frage ist nun, ob eine solche Verfahrensweise eigentlich rechtlich o.k. ist.

Wäre nett, wenn mir jemand diese Frage beantworten könnte.

Gruß: Hans-Dieter

Geändert von Hans-Dieter (06.05.2009 um 19:57 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 09.05.2009, 09:10
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.05.2009
Beiträge: 3
Standard AW: Sind Literaturhinweise auf Website erlaubt?

... weiß niemand etwas darüber

Gruß: Hans-Dieter
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  #3 (permalink)  
Alt 12.05.2009, 11:49
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Sind Literaturhinweise auf Website erlaubt?

Es ist weit und breit kein Grund erkennbar, warum das nicht erlaubt sein sollte.

(Einzige Ausnahme: es handelt sich um "jugendgefährdende Schriften", die von der BPJ indiziert sind - für die darf nicht geworben werden. Aber das wird bei Fachbüchern kaum der Fall sein.)
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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  #4 (permalink)  
Alt 12.05.2009, 12:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.05.2009
Beiträge: 3
Standard AW: Sind Literaturhinweise auf Website erlaubt?

Danke f+r die Antwort
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