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  #1 (permalink)  
Alt 06.05.2009, 20:10
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.05.2009
Beiträge: 1
Standard EBAY Problem


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Guten Abend,

ich möchte mich ganz allgemein halten, ich habe folgendes Problem.

Verkauft habe ich ein Buch für Startpreis 1 Euro
An Porto und Verpackung vielen 20 Euro an.

Ich hatte mich in der Eingabemaske vertan, die beiden Zahlen sollten vertauscht sein.
Dies habe ich dem Käufer (der das 1. und einzige Gebot) abgegeben hat geschrieben.

Jetzt verlangt der Käufer unter Dohung von Anwalt das buch für 1 Euro sowie Portokosten von 2-3 Euro.

Ferner droht er mit Warenkreditbetruges?

Was kann ich machen?
Bin dankbar über jeden Tipp

viele Grüße
s
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  #2 (permalink)  
Alt 31.05.2009, 00:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 1
Standard AW: EBAY Problem


Also, wenn dir das noch nicht häufiger passiert ist, kannst Du den Vertrag anfechten. Das muss aber zügig und schriftlich geschehen.
Eine schlechte Bewertung ist Dir da sicher, aber kannst Du ja kommentieren, wenn die Bewertungen sonst gut sind, versteht es jeder.

§ 119 BGB
Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung (in diesem Fall dein Angebot) über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.


Allerdings setzt § 119 voraus, dass nachvollziehbar sein muss , dass ein Fehler vorliegt, beim Porto ist es hier sofort ersichtlich, jedoch auch beim Wert des Buches.
Wenn es also nur ein Krimi NP 10,- € war, kann man nicht davon ausgehen, dass die Zahlen vertauscht waren.

Am einfachsten hast Du es, wenn es vergleichbare Auktionen für das Buch gäbe, oder Preise für gebraucht bei Amazon oä, um zu zeigen, dass das vertauschen nachvollziehbar ist und nicht nur ein vertippen des Portopreises vorlag.

Hat das Buch einen offensichtlichen hohen Wert, dann wäre eine Anfechtung möglich.

Es gibt wohl einige Profis bei E-Bay, die auf der Suche nach diesen Irrtümern sind , wenn z.B versehentlich 1 € für Sofortkaufen eingetragen wurde.

Betrug ist quatsch, wenn nicht schon häufiger passiert ist.

Aus gegebenem Anlass: Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.

Geändert von Carolin34 (31.05.2009 um 14:54 Uhr).
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