Ist es erlaubt, ein Foto oder Scan von einem ausgeschnittenen Verpackungs-Schnipsel im Web zu veröffentlichen, worauf ein knapper Textauszug der Produktbeschreibung zu sehen ist (kein Volltext, kein Muster, kein Logo, keine Markenbezeichnung)?
Der Hintergrund sei, dass es sich bei der Webseite, auf der das veröffentlicht werden soll, um ein Humorprojekt handelt. Der Textauszug auf dem Verpackungsschnipsel würde befreit vom eigentlichen Kontext eine recht ulkige Assoziation wecken und solle daher dort der Unterhaltung dienen.
Ähnliche Werkauszüge habe ich zwar zwar schon öfter in diversen Zeitungen und Magazinen gesehen, dennoch stellen sich mir folgende Fragen:
Ist so eine Veröffentlichung rechtlich sauber oder werden Schutzrechte verletzt?
Gibt es hierbei Unterschiede bei der Veröffentlichung auf einer Webseite im Gegensatz zur Veröffentlichung in Printmedien?
Falls es eine Grenze zwischen rechtens und nicht-rechtens gibt, wo liegt diese?
Müsste im Fall einer Veröffentlichung die Quelle des Verpackungsschnipsels angegeben werden (Firma, Produkt)?