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  #1 (permalink)  
Alt 09.05.2009, 19:03
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 1
Standard Erstelltes Bild Copyright entfernen


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Hallo,
habe mal eine Frage.
Ich habe in einem I-NetBoard ein Bild bestellt da dort jemand free Designs erstellt.

Es steht nirgend das der Schriftzug (C) www.xxxxxxxxxx.de dort entfernt werden darf.Es wurde auch nicht besprochen und auch kein Geld dafür bezahlt oder ein Vertrag unterschrieben.

Wenn ich jetzt diesen Schriftzug entferne ist das erlaubt???
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  #2 (permalink)  
Alt 17.05.2009, 12:25
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Erstelltes Bild Copyright entfernen

Zitat:
Zitat von Devilfighter Beitrag anzeigen
Hallo,
habe mal eine Frage.
Ich habe in einem I-NetBoard ein Bild bestellt da dort jemand free Designs erstellt.

Es steht nirgend das der Schriftzug (C) www.xxxxxxxxxx.de dort entfernt werden darf.Es wurde auch nicht besprochen und auch kein Geld dafür bezahlt oder ein Vertrag unterschrieben.

Wenn ich jetzt diesen Schriftzug entferne ist das erlaubt???
Nein.

Zum einen gehört er zum Bild, und das darfst Du ohne Erlaubnis des Urhebers nicht bearbeiten und verändern (§23 Urhg).

Zum anderen dürfen zur Rechtewahrnehmung erforderliche Urheberinformationen, die an einem geschützten Werk angebracht sind, nicht entfernt werden, "wenn die Entfernung oder Veränderung wissentlich unbefugt erfolgt und dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass er dadurch die Verletzung von Urheberrechten oder verwandter Schutzrechte veranlasst, ermöglicht, erleichtert oder verschleiert." (§95c UrhG).

"Informationen für die Rechtewahrnehmung im Sinne dieses Gesetzes sind elektronische Informationen, die Werke oder andere Schutzgegenstände, den Urheber oder jeden anderen Rechtsinhaber identifizieren, Informationen über die Modalitäten und Bedingungen für die Nutzung der Werke oder Schutzgegenstände sowie die Zahlen und Codes, durch die derartige Informationen ausgedrückt werden." (§95c UrhG)

Da wäre zu prüfen, ob es sich um eine solche "elektronische Information" handelt. Wenn es keine ist, also einfach "im Bild drin steht", gehört es aber eben zum Bild, und eine Entfernung wäre erstens eine unzulässige Bearbeitung und zweitens würde sie gegen §13 UrhG verstoßen: "Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist."
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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