Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Onlineauktionen

Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 10.05.2009, 20:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.05.2009
Beiträge: 1
Standard Problem beim Verkauf


Anzeige
Hallo,
Ich habe heute eine DBOX2 vekauft. Da ich gewohnheitsmäßig meine Artikel immer sofort nach dem Verkauf einpacke und für den Versand bereit mache, wollte ich das auch dieses mal tun. Allerdings bin ich dann mit dem Teil die Treppe runtegegangen und mir ist sie aus der Hand gefallen, dabei sind wichtige Computerchips kaputt gegangen, die DBOX ist als irreparabel beschädigt. Natürlich habe ich sofort Kontakt mit dem Verkäufer aufgenommen, das Geld über PayPal zurückgeschickt und wollte die Transaktion abbrechen, weil ich den Kaufvertrag nicht mehr erfüllen kann. Dieser möchte jedoch nun außerdem 10€ mehr. Begründung: Er könne sich nun für das selbe Geld nicht diesen Artikel erwerben, was für ihn ein entstandener Schaden ist.
Mir erscheint das etwas komisch, da der Käufer ja erstens nicht behaupten kann er könnte für das selbe Geld den selben Artikel nicht mehr erwerben und außerdem ist das Argument ja nicht stichhaltig, da das kein wirklicher "entstandener Schaden" ist. Ich denke nicht, dass ich die 10 Euro mehr zahlen muss.
Aber wie sollte ich nun eurer Meinung nach verfahren?
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 12.05.2009, 17:17
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Problem beim Verkauf

Dafür gibt es § 275 BGB (Unmöglichkeit der Leistung).
Allerdings muss bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Schadensersatz geleistet werden.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Mittäter beim Downloaden ? Ratlos Recht - MP3 & Tauschbörsen 1 05.08.2008 18:14
betrug beim verkauf in einem forum kaisa Onlineauktionen 1 17.10.2007 22:14
modelstylesache beim anwalt Anonymous Sonstiges zum Onlinerecht 1 17.07.2006 12:06



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:49 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46