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  #1 (permalink)  
Alt 12.05.2009, 18:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.05.2009
Beiträge: 1
Standard Urheberrechtsverletzung mit Filesharing


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Hallo,

ich hätte gerne mal eure Meinung dazu:

Mitte April wurde mein Vater von einer Kanzlei wegen Filesharing abgemahnt. Er hätte einen gewissen Betrag zahlen sollen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben, jedoch hat mein Vater keine Ahnung von Computern. Die Abmahnung war nur an ihn adressiert wegen der Internetverbindung.
Nach hinzufügen eines Anwaltes der mir sagte, wenn das schreiben ignoriert werden würde, könnte sein das nichts mehr kommt (es fallen gelassen werden würde) oder es würde eine weitere Abmahnung kommen die höher wäre.

Nun heute komm ein weiterer Brief von der Polizei mit einem Termin bezüglich einer Beweisaufnahme.

Hierzu würde ich nun gern wissen muss hier nun mein Vater hin oder sollte besser ich hin gehen, da es eigentlich mich betreffen sollte?

Was genau sollte man dort sagen oder viel mehr was wird dort gemacht?
Auf was muss man sich vorbereiten?

Vielen dank
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  #2 (permalink)  
Alt 14.05.2009, 11:24
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Urheberrechtsverletzung mit Filesharing

Zitat:
Zitat von DonWulfo Beitrag anzeigen
Hallo,

ich hätte gerne mal eure Meinung dazu:

Mitte April wurde mein Vater von einer Kanzlei wegen Filesharing abgemahnt. Er hätte einen gewissen Betrag zahlen sollen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben, jedoch hat mein Vater keine Ahnung von Computern. Die Abmahnung war nur an ihn adressiert wegen der Internetverbindung.
Nach hinzufügen eines Anwaltes der mir sagte, wenn das schreiben ignoriert werden würde, könnte sein das nichts mehr kommt (es fallen gelassen werden würde) oder es würde eine weitere Abmahnung kommen die höher wäre.

Nun heute komm ein weiterer Brief von der Polizei mit einem Termin bezüglich einer Beweisaufnahme.
Offensichtlich hat der Rechteinhaber Strafanzeige erstattet. (Diverse Formen von Urheberrechtsverletzungen sind Straftaten.)

Zitat:
Hierzu würde ich nun gern wissen muss hier nun mein Vater hin oder sollte besser ich hin gehen, da es eigentlich mich betreffen sollte?
Wenn Dein Vater eine Vorladung von der Polizei erhalten hat, wird er wohl schon selber hingehen müssen...

Aber wenn nun anscheinend schon ein Strafverfahren läuft, wäre es wohl das sinnvollste, den Anwalt zu kontaktieren und das weitere Vorgehen mit ihm zu besprechen.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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