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Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht !

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  #1 (permalink)  
Alt 13.05.2009, 10:32
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Registriert seit: 13.05.2009
Beiträge: 1
Frage Strafanzeige gegen Händler in Great Britain


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Wenn ein englischer Händler über ein englisches Portal Kontakt zu einem deutschen Endabnehmer aufnimmt und seine Mobiltelefone anbietet und gegen Vorkasse (z. B. über Western Union) die Lieferung eines Musters innerhalb 48 Stunden eintreffend beim Kunden per Email-Schriftverkehr und handgeschriebener Rechnung zusagt aber nicht einhält und nicht mehr auf Emails reagiert, kann man dann Strafanzeige erstatten? ...und wie und wo macht man so etwas? Hat das überhaupt Aussicht auf Erfolg, selbst wenn der Erhalt des Geldes von z. B. 200 € nachweisbar wäre?
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