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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige wenn man innerhalb eines Schul Projektes o.ä eine Homepage erstellt hat (oder mit mehreren Mitschülern zusammen) und diese dann einem Verein zur Verfügung stellt, jedoch ohne Vertrag oder Geldfluss. Kann man dann verlangen, dass diese Homepage offline genommen werden muss, weil man als Urheber seine "Programmierung" und Design nicht mehr im Netz haben möchte? Danke schonmal gruß |
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Dann muß man gucken: wer ist der Urheber? Gibt es vielleicht mehrere, als "Miturheber"? Und dann muß man gucken: welche Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten wurde getroffen? Und wenn es ein gemeinsames Werk mehrerer "Miturheber" ist, muß man beachten, daß ein einzelner von diesen nicht "wider Treu und Glauben" den anderen die Verwertung des gemeinsamen Werkes verweigern kann.
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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| danke für deine Antwort. Ich habe jedoch mal in einer Vorlesung über Internet Recht erfahren, dass z.B. bei OpenSource Projekten ein Einziger (Mit)Urheber das gesamte Projekt sperren kann. (in Deutschland!). Wäre es in diesem Falle nicht ähnlich? gruß |