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  #1 (permalink)  
Alt 16.05.2009, 12:18
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.05.2009
Beiträge: 2
Frage Schulprojekt o.ä.


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Hallo zusammen,

wenn man innerhalb eines Schul Projektes o.ä eine Homepage erstellt hat (oder mit mehreren Mitschülern zusammen) und diese dann einem Verein zur Verfügung stellt, jedoch ohne Vertrag oder Geldfluss.

Kann man dann verlangen, dass diese Homepage offline genommen werden muss, weil man als Urheber seine "Programmierung" und Design nicht mehr im Netz haben möchte?

Danke schonmal


gruß
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  #2 (permalink)  
Alt 17.05.2009, 12:18
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Schulprojekt o.ä.

Zitat:
Zitat von ebito Beitrag anzeigen
wenn man innerhalb eines Schul Projektes o.ä eine Homepage erstellt hat (oder mit mehreren Mitschülern zusammen) und diese dann einem Verein zur Verfügung stellt, jedoch ohne Vertrag oder Geldfluss.
Einen Vertrag hat man immer. Wenn nicht schriftlich, dann eben mündlich, oder auch "konkludent" (durch zustimmendes Handeln).

Zitat:
Kann man dann verlangen, dass diese Homepage offline genommen werden muss, weil man als Urheber seine "Programmierung" und Design nicht mehr im Netz haben möchte?
Erstmal muß man gucken, ob es sich überhaupt um ein geschütztes Werk im Sinne des UrhG handelt.

Dann muß man gucken: wer ist der Urheber? Gibt es vielleicht mehrere, als "Miturheber"?

Und dann muß man gucken: welche Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten wurde getroffen? Und wenn es ein gemeinsames Werk mehrerer "Miturheber" ist, muß man beachten, daß ein einzelner von diesen nicht "wider Treu und Glauben" den anderen die Verwertung des gemeinsamen Werkes verweigern kann.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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  #3 (permalink)  
Alt 17.05.2009, 12:52
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.05.2009
Beiträge: 2
Standard AW: Schulprojekt o.ä.

danke für deine Antwort.

Ich habe jedoch mal in einer Vorlesung über Internet Recht erfahren, dass z.B. bei OpenSource Projekten ein Einziger (Mit)Urheber das gesamte Projekt sperren kann. (in Deutschland!).

Wäre es in diesem Falle nicht ähnlich?


gruß
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