Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Urheberrecht

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 17.05.2009, 18:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.05.2009
Beiträge: 1
Standard Was darf man, ohne gegen das Urheberrecht zu verstossen ?


Anzeige
Hallo,

Bin soeben auf Euer Forum gestossen und hoffe, mir hier etwas Klarheit zu verschaffen, was man im Internet darf und was nicht. Kürzlich habe ich gelesen, dass es sogar für Fotos einer Bockwurst ein Urheberrecht gibt und es ganz schön teuer werden kann, wenn man eine solche oder ähnliche Artikel verwendet :roll: , und jetzt bin ich sehr unsicher geworden und habe auch gleich zwei Fragen:

1. Darf man einen Autor zitieren, wenn man die Quelle angibt ? Ich nehme an, dass man das in diesem speziellen Fall darf, solange man den Autor angibt, da der Text auch durch eine Google-Suche zu finden ist, oder ?

Aber wie ist es mit Auszügen aus einem Buch ?

2. Wie ist es mit Avataren, z.B. mit Zeichentrickfiguren aus einem Buch ? Unter den freien Avataren hab ich nicht das Richtige gefunden

Ich wollte zunächst die Suchfunktion benutzen, aber von der Eingabemaske ist nur der äusserste linke Teil zu sehen, der grösste Teil ist über den rechten Rand gerutscht, und ich weiss nicht, ob und wie ich die Maske zurück auf den Bildschirm verschieben kann.

Würde mich freuen, wenn Ihr ein paar Tipps für mich hättet.

Higa
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 27.05.2009, 21:43
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Was darf man, ohne gegen das Urheberrecht zu verstossen ?

Zitat:
Zitat von Higa Beitrag anzeigen
Bin soeben auf Euer Forum gestossen und hoffe, mir hier etwas Klarheit zu verschaffen, was man im Internet darf und was nicht. Kürzlich habe ich gelesen, dass es sogar für Fotos einer Bockwurst ein Urheberrecht gibt
Der urheberrechtliche Schutz eines Werkes hängt nicht davon ab, was dieses Werk zeigt. Fotos sind immer urheberrechtlich geschützt, entweder als "Lichtbildwerke" (meistens) oder als "einfache Lichtbilder" (seltener); der Unterschied liegt im wesentlichen in der kürzeren Schutzfrist (70 Jahre nach Tod des Urhebers gegen 50 Jahre nach Erstellung bzw. Erstveröffentlichung).

Zitat:
1. Darf man einen Autor zitieren, wenn man die Quelle angibt ? Ich nehme an, dass man das in diesem speziellen Fall darf, solange man den Autor angibt, da der Text auch durch eine Google-Suche zu finden ist, oder ?
Man darf zitieren, wobei ein Anspruch des Urhebers auf Urhebernennung, also Quellenangabe besteht. Das Zitatrecht hat Grenzen, die sich in §51 UrhG und der Rechtsprechung dazu finden.

Zitat:
Aber wie ist es mit Auszügen aus einem Buch ?
Wie mit allen anderen Zitaten auch.

Zitat:
2. Wie ist es mit Avataren, z.B. mit Zeichentrickfiguren aus einem Buch ?
Es wird schwierig werden, einen Avatar zu "zitieren".

Zitat:
Unter den freien Avataren hab ich nicht das Richtige gefunden
Das wäre urheberrechtlich wiederum irrelevant.

Tips? Einfach mal nach "Zitatrecht" googeln. Schon Wikipedia hat erste Informationen parat.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Ebay versteigerung - verstoß gegen Urheberrecht ! ichduich Onlineauktionen 9 08.06.2008 16:06
Verstoß gegen das Urheberrecht Madwolf Urheberrecht 1 05.11.2007 21:21



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:55 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46