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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige nehmen wir mal folgenden Fall an: Jemand beauftragt einen Webdesigner mit der Erstellung einer Webseite. Mit dem gewünschten Namen ist sich der Auftraggeber noch unsicher. Der Webdesigner registriert in seinem Namen eine Domain und stellt sie dem Auftraggeber zur Verfügung. Auf der Webseite ist nun das Unternehmen des Auftragsgebers. Inhaber ist allerdings der Webdesigner. Nach einem Jahr auf einmal fordert der Auftraggeber die Domainrechte und sagt das es seine Seite ist und er dafür ja auch die Webseite bezahlt hat!??? Nach wie vor stellt der Webdesigner dem Auftraggeber die Domain zur verfügung. Da nun aber der Auftraggeber die Rechte will, fordert der Webdesigner einen Kaufgebühr unter 500,- Euro. Wer ist hier im Recht? Was kann wer tun? |
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