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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige habe da mal eine Frage: Ein Gastronom stellt seine betrieblichen Geräte in Ebay ohne Rechtshinweis über Rücktritt, Garantie oder Sachmängelhaftung ein. Auch der Hinweis auf Privat- oder Gewerbeverkauf fehlt. Ist diese Person jetzt ein gewerblicher Verkäufer? Meiner Meinung nach schon, da Betriebsgegenstände als Betriebsvermögen gelten und somit dem Gewerbe unterliegen. Wenn das zutrifft könnte er auch Abgemahnt werden, Richtig? MfG. |
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| Einzellfall entscheidet! Ob Privat oder gewerblich steht beim Verkäufer drin. Wenn die Garantie oder Gewährleistung und Rückgaberecht nicht ausgeschlossen wurde dann hat man in der Regel Einspruch darauf. Ob das Gewerblich oder Privat ist, kann nur der Richter oder das Finanzamt entscheiden. Abmahnen kann man jeden und überall in Deutschland, nur sollte man auf seine „Hinweisen Rückgaberecht etc.) achten. Die dürfen ohne Fehler sein. Ich habe bei Ebay noch niemanden mit fehlerfreien Texten gesehen! |
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| Ist es auch nicht so, dass der Umsatz entscheidet? Ich habe mal gehört, dass man ab einen bestimmten Betrag automatisch als gewerblicher Verkäufer eingestuft wird. Nun weiß ich leider nicht mehr, wie hoch der Betrag genau ist. Ich glaube das war irgendwas mit 400 €. ...oder liege ich da ganz falsch?
__________________ Viele Grüße Pawel |
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| Und was machst du wenn du dein Auto bei Ebay verkaufst? Oder dein Keller aufräumst, oder dein Handy für 400 Euro verkaufst. Es ist immer Fallabhängig / Beamtenabhängig und auch dann ist es nicht mal eindeutig. Entscheidend ist die Steuererklärung am ende des Jahres |
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| Meine Herrschaften, also so einfach mache ich Euch das nicht, dass hört sich ja an wie im öffentlichen Dienst an. Also noch einmal: Ein Gastronom ist ja schon einmal von Haus aus, Gewerbetreibender. Besagter Gastronom hat bei Ebay einen Account und veräußert u.a. seine Geräte aus der eigenen Gaststätte. Aus seiner Einstellung geht nicht hervor, ob er privat oder gewerblicher Anbieter ist. Außerdem fehlt der Hinweis auf Rückgabe, Garantie und Sachmangelhaftung, der Ausschluss derselben aber auch. Vor Ort, Ware ist Schrott, was jetzt, Nicht böse sein, aber Ihr seit gefordert. |
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| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
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