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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 26.05.2009, 18:24
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.01.2008
Beiträge: 158
Standard Anzeigen wegen Beleidigungen. Adresse unbekannt.


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Was musst man tun, wenn die Adresse unbekannt ist (vom den Typen der die Anzeige bekommen soll)?
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  #2 (permalink)  
Alt 26.05.2009, 21:05
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Anzeigen wegen Beleidigungen. Adresse unbekannt.

"Anzeige gegen Unbekannt" - ist nicht außergewöhnlch
Man kann nur das angeben, was bekannt ist. Der Rest ist Sache der Ermittlungen. Und nach meinen Erfahrungen macht das, was den Erfolg der Anzeige angeht, keinen Unterschied, ob bekannt oder nicht. Es kommt eher darauf an, ob sich die Verfolgung überhaupt lohnt
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 26.05.2009, 22:21
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.01.2008
Beiträge: 158
Standard AW: Anzeigen wegen Beleidigungen. Adresse unbekannt.

und in meinen Fall? Was würdest du sagen?
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  #4 (permalink)  
Alt 26.05.2009, 22:26
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.01.2008
Beiträge: 158
Standard AW: Anzeigen wegen Beleidigungen. Adresse unbekannt.

In meinen Fall habe ich noch die Bankverbindung und das PayPal Konto.

Bank ist schon besser, der Typ muss sich ja schließlich "per Postident" melden.
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  #5 (permalink)  
Alt 27.05.2009, 18:38
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: Anzeigen wegen Beleidigungen. Adresse unbekannt.

Wie gesagt kommt es auf den Sachverhalt an und nicht auf die Informationen, die man hat. Wobei mehr Informationen sicherlich besser sind
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