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Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht !

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  #1 (permalink)  
Alt 29.05.2009, 08:55
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.11.2008
Beiträge: 7
Standard Vertrag mit amerikanischen Partner


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Guten Tag,

in diesem Thread habe ich ein paar Fragen an ein paar kompetente Leute, da einiges davon abhängt

Ich beschäftige mich seit etwa 2 Jahren mit Webdesign und Developing. Was anfangs nur ein kleines Hobby war reifte nach einiger Zeit zu einer Geschäftsidee, mehreren Partnern und einigen Aufträgen.
Nun steht ein weiterer wichtiger Schritt an, da ich kurz vor dem Vertragsabschluss mit einem interationalen Partner stehe (USA).

Nun kommt das eigentliche Problem: Ich bin lediglich 16 Jahre alt (mag komisch klingen aber bitte zweifelt nicht an meiner kompetenz )

Nun zu meinen Fragen:
Darf man als minderjähriger überhaupt "Dienstleistungs"-Verträge abschließen?
Wenn ja, darf ich das auch wenn der Vertrag mit einem ausländischen Partner geschlossen wird?
Wenn nicht, gibt es möglichkeiten den Vertrag dennoch abzuschließen (vorzeitige Geschäftsfähigkeit etc.)?
Gibt es sonst noch was zu beachten?

Vielen Dank schon einmal für Antworten!

Geändert von d34dl1nes (29.05.2009 um 08:58 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 29.05.2009, 13:23
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Vertrag mit amerikanischen Partner

Als Gewerbetreibender ist man, was das Gewerbe angeht, voll geschäftsfähig. Egal ob das im privaten Leben anders ist.
Solltest man kein Gewerbe angemeldet haben, sollte man dies schleunigst nachholen. Allerdings gibt es da einiges zu beachten, wenn man minderjährig ist (einfach mal im Forum suchen)

Ich rate aber dennoch, Verträge mit ausländischen Unternehmen auf jeden Fall von Profis prüfen zu lassen, da hier einige Fallstricke lauern (intern-ationales Recht, unterschiedliche Anforderungen, Ausnutzen durch unklare Formulierungen ...)
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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