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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige nehmen wir einmal an, jemand würde eine Internetseite erstellen, auf der er Installation & Wartung einer Forensoftware (auf eigenem Webspace) anbieten würde. Muss derjenige da ein Gewerbe anmelden (wenn ja, was für eines?)? Und v.a.: Kann man bis zu einem bestimmten monatlichem Einkommen (o.a.) auch ohne Gewerbe auskommen? Gruß, Morlok |
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| Einfach mal Forensuche benutzen. Ist schon zig mal behandelt wurden.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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