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  #1 (permalink)  
Alt 02.06.2009, 19:03
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.06.2009
Beiträge: 1
Standard Frage zum Namensrecht


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Aaaalso:
Angenommen eine Gruppe Minderjähriger produziert regelmäßig und unkommerziell Videos zum privaten Gebrauch unter dem Namen xyz... Die Gruppe möchte diesen Namen jetzt schützen, damit er nicht von anderen gebraucht wird. Was sollte man nun tun? Welche Bestimmungen gelten bei den angegebenen Bedingungen?

Über Hilfe würde ich mich sehr freuen,
Liebe Grüße
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  #2 (permalink)  
Alt 02.06.2009, 20:43
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Frage zum Namensrecht

Zitat:
Zitat von strange555 Beitrag anzeigen
Aaaalso:
Angenommen eine Gruppe Minderjähriger produziert regelmäßig und unkommerziell Videos zum privaten Gebrauch unter dem Namen xyz... Die Gruppe möchte diesen Namen jetzt schützen, damit er nicht von anderen gebraucht wird. Was sollte man nun tun? Welche Bestimmungen gelten bei den angegebenen Bedingungen?
Die teure Möglichkeit: den Namen der Gruppe als Markenzeichen eintragen lassen.

Allerdings wird das nicht unbedingt nötig sein: eine Marke gewinnt bereits dadurch rechtlichen Schutz, daß sie im Geschäftsverkehr benutzt wird. (Da gilt dann: wer zuerst nutze, hat das Markenrecht.)
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.06.2009, 16:07
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Frage zum Namensrecht

Allerdings gilt sowohl der Markenschutz als auch der gewerbliche Namensschutz nur bei gewerblicher Nutzung.
Zitat:
MarkenG § 3 Als Marke schutzfähige Zeichen
(1) Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden
Man kann zwar auch sonst eine Marke eintragen lassen (die gewerbliche Verwendung wird bei der Eintragung nicht geprüft). Allerdings hat die Marke keinen Bestand, sobald jemand widerspricht oder Löschung beantragt ... Und das Geld der Registrierung ist dann natürlich weg.

Einen wirksamen Schutz bei ausschließlich privater Nutzung gibt es nicht.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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