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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige Mir ist ein Portal bekannt das Browsergames betreibt. In den letzten Monaten gibt es in sehr vielen Spielen dort Probleme. Die User dort regen sich auf. Es werden Themen User eröffnen Themen und sprechen von abzocke und betrug. Der Browsergame betreiber hat darauf extra seine Forenregeln verschärft und zwar somit das Kritik von Usern in Themen unerwünscht ist. Einige Themen werden gleich geschlossen oder gelöscht. Die Zensurfunktion ist auch voll ausgenutzt worden. Wörter wie Abzocke und Betrug werden nur noch als ***** Markiert. Die User haben sogesagt ein Maulkorb angelegt bekommen. Der Browsergame Betreiber hat den sitz in Deutschland und ist in Deutschland auch gemeldet. Darf der Betreiber in seinen Foren so eine radikale Zensur führen und den Usern Kritische Meinung verbieten? Eine gewisse Person sagte mir mal das dies so nicht sein Darf. Die Firma wäre in Deutschland und in Deutschland gemeldet. Der Betreiber mag zwar für die Internetseite zahlen aber das Deutsche Grundgesetz gilt auch für den Betreiber und somit auch Meinungsfreiheit |
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| Zum Thema "Wirkung der Grundrechte" im Zivilrecht http://www.e-recht24.de/forum/3186-f...-loeschen.html (Forum mit Account löschen ?) (die letzten Beiträge des Themas) Kurz: Das Grundrecht Meinungsfreiheit ist hier unrelevant, da es sich nicht um das Verhältnis Staat - Bürger handelt. Wäre der Staat Betreiber des Forums, wäre das sicherlich anders. Witere Ausführungen dazu kannst du auch hier im Forum finden, einfach mal nach Meinungsfreiheit und/oder Grundrechten in der Suche schauen. http://www.e-recht24.de/forum/search.php Der Betreiber hat immer das Recht, die Inhalte seiner Seite zu bestimmen. Wem das nicht passt, der muss nicht auf die Seite gehen. Allerdings trennt so etwas die Spreu vom Weizen im Verhältnis des Betreibers von den Besuchern ...
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Es gehört zu den ganz großen weitverbreiteten Rechtsirrtümern, daß die im Grundgesetz garantierten Grundrechte nur zwischen Bürger und Staat und nicht zwischen Bürgern untereinander gelten würden. Das Gegenteil ist richtig: Verträge z.B. oder Vertragsbestandteile, mit denen Grundrechte verletzt werden, sind regelmäßig nichtig, weil sittenwidrig. Das gilt nicht nur für Verträge, die gegen die Menschenwürde verstoßen, sondern z.B. auch gegen Verträge, die einen pauschalen Verzicht auf Rechte und Ansprüche beinhalten, die sich aus den im GG garantierten Grundrechten ergeben. Man versuche z.B. mal, auf Erfüllung eines Vertrages zu klagen, in dem sich die Ehefrau verpflichtet hat, ihrem Ehemann gegenüber auf die grundgesetzlich garantierte Gleichberechtigung zu verzichten. Viel Spaß vor Gericht... :-P:-P:-P
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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| Ich habe zum Beispiel nie abgestritten, dass sich die Grundrechte auch im Bereich des Zivilrechts auswirken, allerdings nicht als Rechtsgrundlage oder Anspruchsgrundlage. Kein Bürger kann gegen den anderen klagen auf der Basis der Grundrechte. Nur aus zivilrechtlichen Ansprüchen heraus - und diese können selbstverständlich so schwach formuliert sein, das man die Grundrechte als Hilfe benötigt ... Wie du sagtest: "sittenwidrig". Und das ist über das Zivilrecht definiert (" ... ist sittenwidrig ...") Und dann wird dieser unbestimmte Rechtsbegriff mit "Leben erfüllt" indem die Sitten definiert werden - und diese kann man dann (u.a.) im Grundgesetz finden. Das Gleiche kann man mit Eherecht, Arbeitsrecht, Jugendschutz, Urheberrecht ... machen. Denn dort sind die (ungenauen) Ansprüche definiert. Man sollte also wissen, wovon man spricht, wenn man derartig "pauschale" Aussagen trifft. Zitat:
"Verträge z.B. oder Vertragsbestandteile sind sittenwidrig und damit regelmäßig nichtig, wenn Grundrechte verletzt werden." Der Anspruch ist die zivilrechtlich gesetzlich geregelte Nichtigkeit wegen Sittenwidrigkeit - und die wird mit dem Grundgesetz begründet und ergibt sich nicht aus diesem.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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