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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 03.06.2009, 16:58
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Registriert seit: 03.06.2009
Beiträge: 1
Standard gewährleistung


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es wurde bei ebay bei einem gewerblichen verkäufer ein tragbares fersehgerät gekauft. nach 15 monaten geht der bildschirm nicht mehr. der verkäufer sagt, daß die garantie nur ein jahr gilt und das die reparaturkosten+versand selber gezahlt werden müssen. das ist so weit in ordnung. aber da ist doch noch gewährleistung drauf, oder? sollte man also den verkäufer nochmal anrufen und ihn darauf hinweisen? und wie verhält es sich mit den versandkosten. wer muß die zahlen?

vielen dank für die antworten!
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