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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 06.06.2009, 17:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.06.2009
Beiträge: 2
Standard Hosting betreiben


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Hallo,
also nehmen wir mal an Person A betreib einen Dienst bei dem z.B. Foren gehostet werden.
In diesen Foren wird Werbung eingeblendet um die Kosten des Hostings zu Decken und es werden auch Angebote gemacht z.B. 3 Euro bezahlen = 3 Monate keine Werbung im Forum.
Wobei eben keine Gewinne gemacht werden bzw. eben monatlich höchstens Gewinne von unter 20 Euro.
Was müsste Person A alles beantragen oder was müsste die Person ungefähr auf der Homepage in den AGB bzw. im Impressum vermerken?
mfg
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  #2 (permalink)  
Alt 07.06.2009, 21:04
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Hosting betreiben

Die Höhe der Gewinne ist völlig egal, es kann auch ein Verlust sein. Entscheidend ist dei Gewinnabsicht.
Und dann ist ein Gewerbe erforderlich, entsprechende Anmeldungen und Steuererklärungen ... Und was Impressum und Webseite angeht: Es ist alels das darzulegen, was im Gesetz steht. Da das hier den Rahmen sprengen würde:
http://www.e-recht24.de/insidepaper2.html
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 09.06.2009, 22:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.06.2009
Beiträge: 2
Standard AW: Hosting betreiben

es ist ja keine gewinn absicht vorhanden sondern eben nur die server kosten zu decken....
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  #4 (permalink)  
Alt 09.06.2009, 23:46
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Hosting betreiben

Zitat:
eben monatlich höchstens Gewinne von unter 20 Euro.
Was jetzt, ja oder nein?
Aber egal. Wenn kein Gewinn erzielt werden soll, dann braucht man kein Gewerbe Schlimmstenfalls muss man gegenüber dem Finanzamt alle Einnahmen und Ausgaben offenlegen, um zu beweisen, dass kein Gewinn gemacht wurde. Und wenn doch, kann es richtig teuer werden, ...
... es sei denn, man hat Milliarden verdient. Die Kleinen werden gehangen, die Großen laufen gelassen ....
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