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| Anzeige Hallo Zusammen, erbringt ein Internetprovider seine vertraglich zugesicherten Leistungen nicht, besteht wohl ein Sonderkündigungsrecht oder? Auch wenn entsprechendes nicht in den AGB´s verfasst wurde? Wenn eine entsprechende Kündigung ausgesprochen wird und der Provider die Kündigung ablehnt, müsste ja auf dem Zivilrechtlichen Weg eine Klärung erfolgen. Gibt es hier die Möglichtkeit einer einstweiligen Verfügung o.ä. um aus dem Vetrag zu kommen? Danke Gruß Mufti |
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| Ein solches Sonderkündigungsrecht ist mir persönlich unbekannt. Bei dem geschilderten Sachverhalt liegt meiner Meinung nach ein Sachmangel vor, mit den entspechenden Konsequenzen (Recht zur Nachbessrung als primäres Recht, Preisminderung oder Rücktritt). Allerdings alles erst nach Mahnung. Und das Rücktrittsrecht gibt es erst bei zweimaliger erfolgloser Nachbesserung des gleichen Mangels oder der Unmöglichkeit/engültigen Ablehnung der Nachbesserung.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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