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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 09.06.2009, 14:31
CTL CTL ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.06.2009
Beiträge: 2
Standard Domainverkauf nach Klage gegen den Alt-Inhaber


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Ich habe mal eine Frage :

Angenommen Firma B wird in einem Gerichtsverfahren eine Domain zugesprochen und der bisherige Inhaber Firma A muss diese daraufhin rausgeben .

Firma A muß sich also eine neue Internetadresse suchen.

Wenn nun nach Jahren die Firma B die Domain (ohne weitere Markenrechte) an Firma C (Neugründung) verkaufen würde und auf einmal auch ohne die Domain leben könnte, könnte der Altinhaber die Firma A dann Ansrüche
gegen B oder C geltend machen ?

Wenn B die Domain nicht mehr brauchen würde, hätte dann A - als Altinhaber-
irgendwelche besseren Rechte als der mögliche Dritte C ?
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  #2 (permalink)  
Alt 09.06.2009, 22:42
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Domainverkauf nach Klage gegen den Alt-Inhaber

A hat keine Rechte. Ein ehemaliger Besitz begründet keine Rechte, wie auch ...
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 09.06.2009, 23:59
CTL CTL ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.06.2009
Beiträge: 2
Standard AW: Domainverkauf nach Klage gegen den Alt-Inhaber

Hallo !

Danke erstmal für die Antwort.

Was ist mit § 767 ZPO (Vollstreckungsabwehrklage) ?

A wird doch immer noch von B an der Registrierung der Domain gehindert, obwohl B durch den Verkauf an C keine eigenen Interessen an der Domain mehr hat.

Das Rechtschutzbedürfniss von B an der Weiterverfolgung des Unterlassungsanspruchs gegen A ist doch entfallen.

Handelt B nicht bösgläubig, wenn er A obwohl keine eigenen Interessen mehr bestehen an der Registierung hindert und die Domain in Kenntnis auch der Markenrechte von A die Domain einfach an C weiterverkauft ?

"eigene" Markenrechte an der gleichen Bezeichnung haben alle ( A / B / C ) !

2. Wenn A den Kaufvertrag zwischen B und C anfechten will, wen muß er dann
verklagen - "C" oder "B", wenn die Domain schon umgeschrieben wurde ?

Grüße,

CTL

Geändert von CTL (16.06.2009 um 12:52 Uhr).
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