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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige Angenommen Firma B wird in einem Gerichtsverfahren eine Domain zugesprochen und der bisherige Inhaber Firma A muss diese daraufhin rausgeben . Firma A muß sich also eine neue Internetadresse suchen. Wenn nun nach Jahren die Firma B die Domain (ohne weitere Markenrechte) an Firma C (Neugründung) verkaufen würde und auf einmal auch ohne die Domain leben könnte, könnte der Altinhaber die Firma A dann Ansrüche gegen B oder C geltend machen ? Wenn B die Domain nicht mehr brauchen würde, hätte dann A - als Altinhaber- irgendwelche besseren Rechte als der mögliche Dritte C ? |
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| A hat keine Rechte. Ein ehemaliger Besitz begründet keine Rechte, wie auch ...
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Hallo ! Danke erstmal für die Antwort. Was ist mit § 767 ZPO (Vollstreckungsabwehrklage) ? A wird doch immer noch von B an der Registrierung der Domain gehindert, obwohl B durch den Verkauf an C keine eigenen Interessen an der Domain mehr hat. Das Rechtschutzbedürfniss von B an der Weiterverfolgung des Unterlassungsanspruchs gegen A ist doch entfallen. Handelt B nicht bösgläubig, wenn er A obwohl keine eigenen Interessen mehr bestehen an der Registierung hindert und die Domain in Kenntnis auch der Markenrechte von A die Domain einfach an C weiterverkauft ? "eigene" Markenrechte an der gleichen Bezeichnung haben alle ( A / B / C ) ! 2. Wenn A den Kaufvertrag zwischen B und C anfechten will, wen muß er dann verklagen - "C" oder "B", wenn die Domain schon umgeschrieben wurde ? Grüße, CTL Geändert von CTL (16.06.2009 um 12:52 Uhr). |
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