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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Ich habe am 08.03.2009 ein Musikinstrument für 190€ ersteigert und das Geld auch gleich am nächsten Tag überwiesen. Der Verkäufer Herr H. aus München hat mir das Instrument jedoch nicht zukommen lassen, auch auf alle e-mail anfragen hat er keine Antwort gegeben! Den Fall habe ich sofort eBay geschildert, die haben den Verkäufer abgemahnt und ich habe Ihm eine negative Bewertung abgegeben. Da ich das Geld überwiesen habe, habe ich laut eBay auch keinen Käuferschutz! Der Fall war damit für eBay geschlossen! Also bin ich zur Polizei gegangen und habe Anzeige erstattet. Die freundliche Polizistin hat mir jedoch sofort erklärt, dass fast alle dieser Fälle negativ für den Verkäufer ausgehen und sich sehr lange hinziehen können. Ca. 4 Wochen später bekam ich einen Anruf von einem Polizeibeamten aus München. Er fragte mich zuerst, ob ich bisher irgendetwas von Herrn H. gehört habe bzw. ob es neue Informationen gäbe. Meine Antwort: leider Nein! Dann erklärte er mir, dass mein Fall nun vom Staatsanwalt aufgenommen wurde und Die Polizei jetzt zu der Wohnung des Beschuldigten fährt um Ihn zu befragen. Sobald es neue Informationen gibt, wird sich die Polizei bei mir melden! Am 09.06.2009 erhielt ich endlich Post von der Staatsanwaltschaft München mit folgender Nachricht: Das Verfahren wird eingestellt! Zitat: „Das Verfahren wird eingestellt, da der Tatnachweis nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Wahrscheinlichkeit zu führen ist. Es lässt sich nicht nachweisen, dass der Beschuldigte schon bei Vertragsabschluss keine Ware liefern wollte oder konnte. Das Bewertungsprofil des Beschuldigten bei eBay deutet daraufhin, dass der Beschuldigte zum Zeitpunkt des Verkaufs von anderen Käufern aus vorhergehenden Verkäufen in der überwiegenden Vielzahl der Fälle positiv bewertet wurde, so dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass es sich gerade bei Einstellung des verfahrensgegenständlichen Musikinstrumentes anders verhalten hat. Andere Anhaltspunkte, die für das Vorliegen einer Lieferungsunwilligkeit bereits zum Zeitpunkte des Vertragsschlusses sprechen würden, sind nicht ersichtlich. Der beschuldigte ist nicht vorbestraft und auch wegen ähnlicher oder vergleichbarer Vorwürfe in Erscheinung getreten. Der beschuldigte hat sich nicht zu dem Vorwurf geäußert.“ Für mich sieht das so aus als würde die Justiz solche Verbrecher noch unterstützen! Ich bin sehr wütend und noch mehr enttäuscht!!! Ich habe keine Rechtsschutzversicherung, bin Arbeitslos und kann mir deswegen auch keinen Anwalt leisten! |
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| So sehr ich deinen Ärger verstehen kann - in dem Fall wird der Unetrschied von Strafrecht und Zivilrecht erkenntlich. Die Anzeige (und damit die Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft) kann nur auf Grund einer Sraftat erfolgen (also Strafrecht). Wenn nicht genügend Beweise für eine Straftat vorliegen oder die Straftat also solche nicht gegeben ist, wird das Verfahren eben eingestellt. Aus München kenne ich sogar einen Fall, wo ein Diebstahl, wo de rTäter bekannt war, nicht verfolgt wurde und letztendlich nicht mehr bewiesen werden konnte ...) Die Forderung nach Lieferung (oder Geld zurück) ist jedoch rein zivilrechtlich und hat weder mit der Polizei noch etwas mit der Staatsanwaltschaft zu tun. Auch nache ienr Verurteilung als Straftäter müsste man seine Forderung immer noch zvilrechtlich einklagen, da man aus einem Strafverfahren keine Ansprüche bekommt. Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| Tags: ermittlungsverfahren eingestellt |
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