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| Anzeige Ich bin neu hier, habe schon leidlich gesucht aber nichts passendes gefunden Meine Frage ist die folgende. Wenn ein Mitarbeiter (MA) in eine Firma (FA) eintritt, und dabei eigen-entwickelte Software (SW) mitbringt - dann würden die Eigentumsrechte und Urheberrechte beim MA bleiben, und die FA erhielte unentgeltlich Nutzungsrecht, sofern der MA die SW für seine Arbeit braucht? Oder verändert die Angestellten-Situation irgend etwas an den Rechten des MA an seiner SW, sofern es nicht im Vertrag steht? Wie sieht es denn aus, wenn der MA ausserhalb der Arbeitszeit SW entwickelt, die den Bedürfnissen seiner FA entsprechen und der MA wollte sie dann der FA verkaufen? Würde mich über einen Gedankenaustausch zu diesem Thema freuen 8) Danke!
__________________ ***************************** Rechtmäßig, adv.: Mit dem Willen des zuständigen Richters vereinbar. ;-) |
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Solte man vielleicht auch mit beachten: http://www.e-recht24.de/news/urheberrecht/312.html
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Danke für die Antwort! Denkst Du, ein 'Konkurrenzverbot' oder ähnlich müsste in diesem Fall explizit erwähnt sein? Beispiel: MA entwickelt die SW nachts, ist tagsüber müde und unbrauchbar, und verkauft dann der Firma die SW? Ich weiss, ist etwas hypothetisch... Ich überlege nur wie man in diesem Fall den MA dazu zwingen könnte, sein know how ausschliesslich für diese Firma zu verwenden...
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| Ein Konkurrenzverbot muss nicht explizit vereinbart werden - wenn der MA in Konkurrenz zu seiner Firma steht (dann kommt ein "kann die FA gebrauchen" aber eigentlich nicht in Frage, denn sie hat ja ein vergleichbares Produkt), könnte ein Verstoß der vertraglichen Vereinbarungen (Arbeitsvertrag) schon dadurch gegeben, wenn der MA seine Firma "schädigt". Allerdings ist das ein Problem, was meiner Meinung nach der Auslegung bedarf, also nicht ganz so sicher. Etwas ganz anderes ist der Fall Zitat:
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Der MA kann natürlich die Software nach Belieben auch am Arbeitsplatz nutzen (sofern der Arbeitgeber das zulässt), er ist ja der Urheber. Aber wenn das Unternehmen die Software nutzen will, braucht es eine Nutzungslizenz vom Urheber. Es hat keinen Anspruch darauf, sie kostenlos zu bekommen, es hat nicht mal Anspruch darauf, sie überhaupt zu bekommen. Zitat:
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