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  #1 (permalink)  
Alt 18.06.2009, 14:04
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.06.2009
Beiträge: 4
Frage Software: Urheberrecht, Nutzungsrecht, Eigentumsrecht


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Hello all ;-)

Ich bin neu hier, habe schon leidlich gesucht aber nichts passendes gefunden

Meine Frage ist die folgende. Wenn ein Mitarbeiter (MA) in eine Firma (FA) eintritt, und dabei eigen-entwickelte Software (SW) mitbringt - dann würden die Eigentumsrechte und Urheberrechte beim MA bleiben, und die FA erhielte unentgeltlich Nutzungsrecht, sofern der MA die SW für seine Arbeit braucht?

Oder verändert die Angestellten-Situation irgend etwas an den Rechten des MA an seiner SW, sofern es nicht im Vertrag steht?

Wie sieht es denn aus, wenn der MA ausserhalb der Arbeitszeit SW entwickelt, die den Bedürfnissen seiner FA entsprechen und der MA wollte sie dann der FA verkaufen?

Würde mich über einen Gedankenaustausch zu diesem Thema freuen 8) Danke!
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Rechtmäßig, adv.:
Mit dem Willen des zuständigen Richters vereinbar. ;-)
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  #2 (permalink)  
Alt 18.06.2009, 16:21
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Software: Urheberrecht, Nutzungsrecht, Eigentumsrecht

Zitat:
Oder verändert die Angestellten-Situation irgend etwas an den Rechten des MA an seiner SW, sofern es nicht im Vertrag steht?
Nein.
Zitat:
Wie sieht es denn aus, wenn der MA ausserhalb der Arbeitszeit SW entwickelt, die den Bedürfnissen seiner FA entsprechen und der MA wollte sie dann der FA verkaufen?
Kann er, wenn die FA sie kaufen will. Es besteht aber kein Anspruch der FA, solange es außerhalb der Arbeitszeit passiert. Ein klein wenig anders könnte es sein, wenn der MA z.B. krank geschrieben ist, und die Software im Krankenbett entwickelt und das eigentlich Arbeitszeit wäre, aber das würde hier wohl zu weit gehen.

Solte man vielleicht auch mit beachten:
http://www.e-recht24.de/news/urheberrecht/312.html
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[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 18.06.2009, 17:31
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.06.2009
Beiträge: 4
Standard AW: Software: Urheberrecht, Nutzungsrecht, Eigentumsrecht

Danke für die Antwort!

Denkst Du, ein 'Konkurrenzverbot' oder ähnlich müsste in diesem Fall explizit erwähnt sein? Beispiel: MA entwickelt die SW nachts, ist tagsüber müde und unbrauchbar, und verkauft dann der Firma die SW?

Ich weiss, ist etwas hypothetisch... Ich überlege nur wie man in diesem Fall den MA dazu zwingen könnte, sein know how ausschliesslich für diese Firma zu verwenden...
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Mit dem Willen des zuständigen Richters vereinbar. ;-)
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  #4 (permalink)  
Alt 18.06.2009, 17:40
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Software: Urheberrecht, Nutzungsrecht, Eigentumsrecht

Ein Konkurrenzverbot muss nicht explizit vereinbart werden - wenn der MA in Konkurrenz zu seiner Firma steht (dann kommt ein "kann die FA gebrauchen" aber eigentlich nicht in Frage, denn sie hat ja ein vergleichbares Produkt), könnte ein Verstoß der vertraglichen Vereinbarungen (Arbeitsvertrag) schon dadurch gegeben, wenn der MA seine Firma "schädigt". Allerdings ist das ein Problem, was meiner Meinung nach der Auslegung bedarf, also nicht ganz so sicher.

Etwas ganz anderes ist der Fall
Zitat:
ist tagsüber müde und unbrauchbar,
Da ist es nämlich völlig egal, was der MA nachts macht. Wenn der MA seine Arbeitsleistung nicht bringt - wozu er sich vertraglich verpflichtet hat - hat die FA auf jeden die besseren Karten, Abmahnungen und fristlose Kündigungen sind da in der Regel die Konsequenz
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  #5 (permalink)  
Alt 18.06.2009, 18:33
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Software: Urheberrecht, Nutzungsrecht, Eigentumsrecht

Zitat:
Zitat von Mr.Right Beitrag anzeigen
Meine Frage ist die folgende. Wenn ein Mitarbeiter (MA) in eine Firma (FA) eintritt, und dabei eigen-entwickelte Software (SW) mitbringt - dann würden die Eigentumsrechte und Urheberrechte beim MA bleiben, und die FA erhielte unentgeltlich Nutzungsrecht, sofern der MA die SW für seine Arbeit braucht?
Nein.

Der MA kann natürlich die Software nach Belieben auch am Arbeitsplatz nutzen (sofern der Arbeitgeber das zulässt), er ist ja der Urheber. Aber wenn das Unternehmen die Software nutzen will, braucht es eine Nutzungslizenz vom Urheber. Es hat keinen Anspruch darauf, sie kostenlos zu bekommen, es hat nicht mal Anspruch darauf, sie überhaupt zu bekommen.

Zitat:
Oder verändert die Angestellten-Situation irgend etwas an den Rechten des MA an seiner SW, sofern es nicht im Vertrag steht?
Wenn der Mitarbeiter während seiner Arbeit (nicht in der Freizeit!) eine Software entwickelt, dann muß man schauen, was der Arbeits- bzw. Tarifvertrag sagt und ob die Entwicklung von Software zum Aufgabenbereich des Mitarbeiters gehört. Daraus kann sich dann ein (ausschließliches) Nutzungsrecht für den Arbeitgeber ergeben.

Zitat:
§ 69b Urheber in Arbeits- und Dienstverhältnissen
(1) [SIZE="1"]Wird ein Computerprogramm von einem Arbeitnehmer in Wahrnehmung seiner Aufgaben oder nach den Anweisungen seines Arbeitgebers geschaffen, so ist ausschließlich der Arbeitgeber zur Ausübung aller vermögensrechtlichen Befugnisse an dem Computerprogramm berechtigt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Absatz 1 ist auf Dienstverhältnisse entsprechend anzuwenden.[/SIZE]
Zitat:
Wie sieht es denn aus, wenn der MA ausserhalb der Arbeitszeit SW entwickelt, die den Bedürfnissen seiner FA entsprechen und der MA wollte sie dann der FA verkaufen?
Dann verkauft er dem Arbeitgeber ein Nutzungsrecht - wenn man sich über den Preis einigt.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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