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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige ein namhafter Hoster aus Köln stellt in seinen Webhosting-Paketen unter anderem seinen Kunden einen bestimmten E-Mail Speicherplatz zur Verfügung. Dieser Speicherplatz variiert je nach Paketwahl zwischen 3.000 und 12.000 MB. Nach Überfliegen der AGB ist mir unter §5 "Pflichten des Kunden" dazu argwöhnisch folgender Punkt aufgefallen: (3) Der Kunde hat in seinen POP3-E-Mail-Postfächern eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen abzurufen. Der Provider behält sich vor, für den Kunden eingegangene persönliche Nachrichten zu löschen, soweit sie nicht binnen vier Wochen nach Eingang auf dem Mailserver von ihm abgerufen wurden. Ich halte solch ein Löschen der Nachrichten für unzulässig. Ich denke, wenn dem Kunden ein fester E-Mail Speicherplatz zugesichert wird, obliegt es dem Kunden, auch frei über den Speicherplatz zu verfügen. Wie denkt ihr darüber? Lohnt es sich, gegen solch ein Gebaren rechtlich vorzugehen? Mit freundlichen Grüßen LAW-Fan |
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| Da es hierzu keine rechtliche Grundlage gibt und das auch keine "überraschende Regelung" ist, kann das durchaus legitim sein. Und mit Bestätigung der AGB hat man dann zugestimmt. Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Wenn der Anbieter etwa kalkuliert, dass diese Speichermenge für die Mails nicht vollständig genutzt werden sondern lediglich einen Puffer bis zum Abrufen der E-Mails auf den eigenen PC sind, dann ist das auch durchaus verstänldich. |
| Tags: agb, e mail, hoster, postfach loeschen |
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