Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Onlineauktionen

Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 21.06.2009, 15:52
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.06.2009
Beiträge: 4
Standard Verkäufer will nicht einsehen das er falsche angaben gemacht hat bei ebay


Anzeige
Hallo an alle,

ich habe in unserem großen online auktionshaus ein Motorroller ersteigert.
anfangs wollte ich den roller doch nicht haben was ich dem verkäufer auch mitteilte, er bestand jedoch darauf das ich den roller holen sollte.

okay daraufhin habe ich einen bekannten gefragt ob er den roller haben will ( weil er sowieso auf der suche nach einem roller war) er shaute sich die artikelbeschreibung an und sagte okay der hört sich gut an.

er fuhr von frankfurt nach bielefeld sprich 320km dahin mit voller freude und wollte den roller kaufen. nach einer probefahrt und begutachtung des rollers war die freude leider weg. der roller weisste mehrere mängel auf die nicht in der artikelbeschreibung standen. der verkäufer hatte den roller selbst erst gekauft gehabt und wollte ihn nun direckt weiter verkaufen weil seiner frau angeblich die farbe nicht gefiehl, was ja schonmal auffällig ist.

nun will der verkäufer einen anwalt einschalten mit der begründung das der roller so ist wie beschrieben und ich den roller ja nicht mal gesehen habe. reicht es nicht aus wenn mein kumpel der den roller eigentlich kaufen wollte ihn gesehen hat und nicht mitgenommen hat weil er nicht der artikelbeschreibung entsprach?? zudem musste mein kumpel die ganze nacht mit dem zug wieder nachhause fahren und war 100euro ärmer.

noch muss man dazu sagen das dieser verkäufer eine kopie aus dem netz als artikelbeschreibung hatte. es war ein erfahrungsbericht von einer beliebigeninternet seite von 2001. er hat nur ein paar angaben am ende der beschreibung gemacht ansonsten war alles eine kopie. alleine das ist doch schonmal nicht rechtens oder? er meinte er hat die exakte beschriebung vom vorverkäufer genommen. aber trotsdem ist es eine kopie aus dme netz das habe ich herausgefunden.

was soll ich nun machen? hat er recht das ich den roller ja nicht gesehen habe und mein freund ja kein gutachter ist und nicht des recht hat zu sagen das und das ist kaputt??ß

was soll ich machen wenn ich post vom anwalt kriege?

vielen dank fürs viele lesen und euer tipp :-) ich endschuldige mich für die fehlende groß klein schreibung aber ich bin grade etwas in hecktik :-)
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 22.06.2009, 15:58
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Verkäufer will nicht einsehen das er falsche angaben gemacht hat bei ebay

Zitat:
nun will der verkäufer einen anwalt einschalten mit der begründung das der roller so ist wie beschrieben und ich den roller ja nicht mal gesehen habe. reicht es nicht aus wenn mein kumpel der den roller eigentlich kaufen wollte ihn gesehen hat und nicht mitgenommen hat weil er nicht der artikelbeschreibung entsprach??
Ja das reicht aus, wenn der Kumpel beauftragt wurde.
Zitat:
alleine das ist doch schonmal nicht rechtens oder?
Sicherlkich kann er das machen. Nur ist es dann am Ende egal, wo die herkommt, er macht sie sich damit zu eigen und muss dafür gerade stehen.
Zitat:
was soll ich machen wenn ich post vom anwalt kriege?
Entweder vorher oder mit dem Schreiben zu einem Anwalt gehen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 28.06.2009, 13:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.06.2009
Beiträge: 4
Standard AW: Verkäufer will nicht einsehen das er falsche angaben gemacht hat bei ebay

also wenn das schonmal ausreicht das mein freund den roller besichtigt hat und nicht mehr wolle weil der roller der artikelbeschreibung nicht antsprach dann bin ich schonmal beruhigt. danke schonmal aaky.

er hat mir nun eine frist gesetzt den roller zu holen. wenn ich dies nicht tuhe stellt er mir die entstandenen kosten bei dem weiderverkauf in rechnung z.b. wenn er weniger für den roller kriegt als ich bezahlen müsste.

der kaufvertrag ist nach der frist somit auch zurückgezogen von ihm. kann er das überhaupt machen?? das er den roller weter verkäuft und mir danach die endstandenen kosten in rechung stellt?

als ich dann gesagt habe das wir dann ja immernoch den roller zusammen esbichtigen können mit anwalt und so meinte er das dies ja dann nicht mehr ginge weil der roller dann ja verkauft sei. aber dann kann man doch nie mehr beweisen wer nun recht hatte oder?

Geändert von swen (28.06.2009 um 13:37 Uhr).
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 28.06.2009, 14:00
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Verkäufer will nicht einsehen das er falsche angaben gemacht hat bei ebay

Er kann nicht verkaufen, solange das Rechtsverhältnis nicht geklärt. Also entweder er ist damit einverstanden, dass der Vertrag aufgelöst wird, dann kann er keine Forderungen mehr stellen. Oder er ist unter Bedingungen bereit, dann müssen die Bedingungen erfüllt sein (Zustimmung zum Ersatz zum Beispiel), ansonsten gilt immer noch der Vertrag.
Sollte er das Teil verkaufen, solange der Vertrag noch besteht, macht sich der Verkäufer schadensersatzpflichtig (abgesehen davon, dass der neue Käufer dann eigentlich das Teil gar nicht kaufen kann, da er kein Eigentum daran erwerben kann - aber das würde zu weit gehen).
Als Käufer würde ich mir einen Anwalt suchen und den das Ganze klären lassen, dann wird der Verkäufer sicherlich sehr schnell kleinlaut.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
Mit Zitat antworten
  #5 (permalink)  
Alt 29.06.2009, 12:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.06.2009
Beiträge: 4
Standard AW: Verkäufer will nicht einsehen das er falsche angaben gemacht hat bei ebay

Vielen dank aaky, also damit wir nicht aneinander vorbei reden stell ich mal das schreiben von ihm hier rein was er mir geschickt hat:
Sehr geerter Herr.....

hiermit setze ich Ihnen eine Frist bis zum 20.06.2009, den von Ihnen bei Ebay ersteigerten Roller abzuholen und zu bezahlen. Bei nicht Erfüllung des Vertrages und Einhaltung der Frist verzichte ich auf die Vertragserfüllung und werde dann von Ihnen die mir entstadenen Kosten nach Wiederverkauf des Rollers in Rechnung stellen.


ist das rechtens was er da macht??? der roller ist gestern nun ausgelaufen bei ebay und ist für 250€ weniger weg gegangen als ich zahlen müsste. und die 250€ will er jetzt bei mir einklagen. geht das so überhaupt?

darf er bei mir jetzt eigentlich noch was einklagen nachdem er jetzt auf die vertragserfüllung verzichtet und den roller nun einfach wieder verkauft hat?

das ist eh eine schweinerei das er nicht einsieht das der roller einfach mehr mängel hat wie er angegeben hat und ich den roller deswegen nicht nehme.

Geändert von swen (29.06.2009 um 12:51 Uhr).
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Verkäufer von ebay sendet nicht, kann nicht erreicht werden, was macht paypal jetzt? disney Onlineauktionen 3 26.05.2009 15:43
Falsche Angaben bei Websiteanmeldung adeltraut53 Sonstiges zum Onlinerecht 0 23.04.2009 20:17
falsche angaben im ausland............... franz.g Strafrecht & Internet 4 03.10.2008 08:47
Falsche Angaben Theity Strafrecht & Internet 4 15.09.2008 23:09
Falsche Angaben im Header Metatags themAres Verantwortlichkeit für Inhalte 0 30.11.2006 05:22



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 23:12 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46