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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige ich betreibe einen Onlineshop als Kleinunternehmer. Am Anfang fand ich es klasse den Kunden Rechnungen und Lieferscheine bei den Paketen beizulegen, das geht jedoch ganz schön ins Papier :-? Ich muss Kunden sehr selten etwas nachschicken (Reklamation) oder aber der Kunde will schon mal den ersten Teil der Bestellung (weil Ware auf Lager) und den Rest der Bestellung dann später. Hierzu nutze ich dann den Lieferschein auf jedenfall. Aber bei 97% der Bestellungen geht alles sofort mit raus und ich möchte mir den Lieferschein jetzt schenken. Daher habe ich jetzt schon Google mit ein paar Begriffen gefüttert (mit den falschen?) und kann nichts finden. Frage: Muss ich als Kleinunternehmer Lieferscheine nutzen? Wenn nein, was muss dann dafür unbedingt mit alle auf der Rechnung? Meine Rechnungen enthalten: Meine Adresse Adresse Kunden Datum der Rechnung Kundennummer Bestelldatum Bestellnummer Rechnungsnummer Artikel Nr. Artikelname Menge Kleinunternehmerhinweis Einzelpreis Gesamtpreis Versandadresse Zahlmethode Versandart Nach § 19 UStG weise ich keine Umsatzsteuer in meinem Rechnungen aus. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung gem § 455 BGB unser Eigentum Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum Meine Adresse Meine Rufnummern Bankverbindung Steuernummer Ich hoffe die Angaben helfen |
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| Das ist schonb zu konkret: Informationsstellen (AA, Gründerzentren ..), Steuerberater oder Anwalt konsultieren. Oder mal einfach in die Gesetze schauen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Bilder von mobile.de nutzen | veloh | Urheberrecht | 3 | 06.11.2008 10:09 |
| Privat bzw. Kleinunternehmer | labelsound | Domain-Recht | 1 | 12.09.2008 21:02 |
| Fremdrouter zum download nutzen? | Charly | Recht - MP3 & Tauschbörsen | 1 | 21.09.2007 11:43 |
| als ausländer .de domain reservieren und nutzen | domainhunter | Domain-Recht | 1 | 08.08.2007 18:04 |
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