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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 21.06.2009, 20:25
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.02.2009
Beiträge: 3
Pfeil Kleinunternehmer: Muss ich Lieferscheine nutzen?


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Hallo,

ich betreibe einen Onlineshop als Kleinunternehmer. Am Anfang fand ich es klasse den Kunden Rechnungen und Lieferscheine bei den Paketen beizulegen, das geht jedoch ganz schön ins Papier :-?

Ich muss Kunden sehr selten etwas nachschicken (Reklamation) oder aber der Kunde will schon mal den ersten Teil der Bestellung (weil Ware auf Lager) und den Rest der Bestellung dann später. Hierzu nutze ich dann den Lieferschein auf jedenfall.

Aber bei 97% der Bestellungen geht alles sofort mit raus und ich möchte mir den Lieferschein jetzt schenken.

Daher habe ich jetzt schon Google mit ein paar Begriffen gefüttert (mit den falschen?) und kann nichts finden.

Frage: Muss ich als Kleinunternehmer Lieferscheine nutzen? Wenn nein, was muss dann dafür unbedingt mit alle auf der Rechnung?

Meine Rechnungen enthalten:

Meine Adresse
Adresse Kunden
Datum der Rechnung
Kundennummer
Bestelldatum
Bestellnummer
Rechnungsnummer
Artikel Nr.
Artikelname
Menge
Kleinunternehmerhinweis
Einzelpreis
Gesamtpreis
Versandadresse
Zahlmethode
Versandart
Nach § 19 UStG weise ich keine Umsatzsteuer in meinem Rechnungen aus. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung gem § 455 BGB unser Eigentum
Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum
Meine Adresse
Meine Rufnummern
Bankverbindung
Steuernummer

Ich hoffe die Angaben helfen
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  #2 (permalink)  
Alt 22.06.2009, 15:54
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Kleinunternehmer: Muss ich Lieferscheine nutzen?

Das ist schonb zu konkret: Informationsstellen (AA, Gründerzentren ..), Steuerberater oder Anwalt konsultieren.
Oder mal einfach in die Gesetze schauen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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