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  #1 (permalink)  
Alt 22.06.2009, 08:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.06.2009
Beiträge: 7
Standard Domainname


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Hallo, wie ist es eigentlich wenn man sich einen Domainnamen registriert für seine Webseite (der selbstverständlich frei war) und man weiss nicht ob der Name vielleicht geschützt ist. Kann es da zu Schadensersatzforderungen kommen?

Kann man selber vielleicht so eine Domain schützen lassen?
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  #2 (permalink)  
Alt 22.06.2009, 15:53
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Domainname

Ja es können Rechte verletzt werden. Deswegen sollte man sich eben vorher erkundigen. Zum Beispiel beim DPMA oder bei inter********en Registrierungsstellen.
Und sicherlich kann man sich Marken schützen lassen - wenn man sie gewerblich (laut Markenrecht als "Unternehmer") verwendet. Anderenfalls zwar auch, allerdings ist der Schutz dann nicht gegeben (bei Streitigkeiten wird die Marke gelöscht und das Geld ist weg)
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 22.06.2009, 17:37
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.06.2009
Beiträge: 7
Standard AW: Domainname

Wie ist es denn wenn man jetzt eine Domain anmelde und darauf eine Internetseite veröffentlicht und irgendwann macht sich jemand den Domainnamen zur Marke. Dann muss man die Domain wahrscheinlich abschalten wenn er das will. Aber sollte man es nicht mitbekommen das der name zur marke geworden ist kann an doch im prinzip auch keinen schadensersatzanspruch geletend machen oder?
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  #4 (permalink)  
Alt 23.06.2009, 10:26
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Domainname

Schadensersatz gibt es nur, wenn Schäden entstanden sind. Ein Gebrauch einer Domain für eine nachträglich angemeldete Marke dürfte kaum einen Schaden bringen.
Bestenfalls kann derjenige, der die Marke anmeldet, Unterlassung fordern - und da müssen (ich würde sogar dürfen) niocht gleich Kosten entstehen. Die entstehen in der Regel erst, wenn sich irgendjemand quer stellt.
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