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Recht - MP3 & Tauschbörsen Im Forum Tauschbörsen, Filesharing und MP3 können Sie aktuelle Entwicklungen und Fragen zum Thema Emule, Kazzaa, Bittorrent, Rapidshare, MP3, Filme, Videos, Napster, Urheberrechtsverletzung durch Musikdateien diskutieren. Lesen Sie auch die eRecht24 News zum Filesharing und Tauschbörsen.

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  #1 (permalink)  
Alt 22.06.2009, 21:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.06.2009
Beiträge: 2
Standard Youtube Mp3 Download - endlich eine klare Antwort?


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Hallo.

Als aller erstes, bitte verweist nicht auf die Forensuche oder andere Beiträge.
Ich würde gerne allen Usern, welche sich die selbe Frage stellen eine nun hiermit eindeutige (sofern möglich) Antwort liefern.

Ich beschäftige mich nun schon länger im Bezug der Legalität von Mp3- / Videodownloads von Youtube.

Deshalb würde ich mich über etwas Hilfe von euch freuen, bzw. eine andere Auslegung der Aussagen.

Fangen wir an.

Youtube.de/.com kennt jeder.
Und klar ist auch Youtube ist legal.
Auf youtube werden unter anderem auch Mp3s in Form von Videos angeboten.

Es gibt zahlreiche Anbieter, welche die Umwandlung und den Download von diesen Videos ermöglichen.

Das Prinzip von Youtube ist, dass der User Videos hochläd, normalerweise welche einen legalen Ursprung haben (z.B. Amateurvideos usw.).
Somit interpretiere ich den Download auch als legal, da das Video ja einen legalen Ursprung hat.

Sollte aber nun ein User ein Video hochladen, welches aus illegaler Quelle stammt, bzw. über welches er nicht die erforderlichen Rechte besitzt, ist somit das Video illegal.
Ist somit der Download auch illegal?
Ich gehe vom absichlichen Download, also mit kleinen Tools aus.
Nicht das Zwischenspeichern im Cache.

Gehen wir von einem Song aus, welchen der User aus iTunes geladen hat.
Er läd diesen hoch, hat aber nur das Recht, den Song privat zu nutzen.
Ist dieser Song (in Form eines Videos) illegal?
Oder gilt dieser Song als Privatkopie?
Youtube bezahlt der GEMA auch Geld.
Bezahlt Youtube für die Videos der User, also die Songs, oder bezahlt Youtube das Geld für die aus legaler Quelle stammenden Songs (bsp. SonyBMG o. ä.)
Wann zählt es als Privatkopie?

Jedoch ist doch auch das Problem, dass in Youtube die Grenze zwischen Legalen und Illegalen Quellen kaum sichtbar ist.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, ist doch das Gesetz, aber kann dieses in diesem Fall herangezogen werden?

Wie kann ich diesen Text auslegen?
Code:
http://www.it-recht-kanzlei.de/privatkopie-virtuelle-recorder.html
Ich danke euch für die Antworten.

Geändert von joke24 (22.06.2009 um 21:55 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 23.06.2009, 10:20
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Youtube Mp3 Download - endlich eine klare Antwort?

Zitat:
Als aller erstes, bitte verweist nicht auf die Forensuche oder andere Beiträge.
Ich würde gerne allen Usern, welche sich die selbe Frage stellen eine nun hiermit eindeutige (sofern möglich) Antwort liefern.
Und was bringt es, wenn die gleiche Antwort immer wieder geschrieben wird? Alle deine Fragen wurden eben schon beantwortet ...
Zitat:
Sollte aber nun ein User ein Video hochladen, welches aus illegaler Quelle stammt, bzw. über welches er nicht die erforderlichen Rechte besitzt, ist somit das Video illegal.
Ist somit der Download auch illegal?
Ja. Nachzulesen im UrhG.
Zitat:
Gehen wir von einem Song aus, welchen der User aus iTunes geladen hat.
Er läd diesen hoch, hat aber nur das Recht, den Song privat zu nutzen.
Ist dieser Song (in Form eines Videos) illegal?
Ja, da es eine Verwertung im Sinne des UrhG ist.
Zitat:
Oder gilt dieser Song als Privatkopie?
Nein, da er veröffentlicht wurde. Privatkopie ist privat. Veröffentlicht ist nicht mehr privat.
Zitat:
Youtube bezahlt der GEMA auch Geld.
Bezahlt Youtube für die Videos der User, also die Songs, oder bezahlt Youtube das Geld für die aus legaler Quelle stammenden Songs (bsp. SonyBMG o. ä.)
YT bezahlt lediglich für die GEMA. Also zunächst nur für die Künstler, die sich durch die GEMA vertreten lassen. Das erlaubt noch lange nicht die Verletzung der Rechte durch Dritte.
Zitat:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, ist doch das Gesetz, aber kann dieses in diesem Fall herangezogen werden?
Wieso nicht? Recht ist gilt nun mal, und nur weil es jemand nicht kennen will, heißt das nicht, das es nicht gültig ist und angewandt werden kann.
Zitat:
Wie kann ich diesen Text auslegen?
Hier geht es um das Recht der Privatkopie. Wer Privatkopien aber weitergibt oder veröffentlicht, nutzt eine Privatkopie zu anderen Zwecken. Und somit muss man sich ans UrhG halten.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 23.06.2009, 12:11
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.06.2009
Beiträge: 2
Standard AW: Youtube Mp3 Download - endlich eine klare Antwort?

Okay, danke für die Antwort.

Dann macht sich also der User strafbar, wenn er Videos aus youtube anschaut?
Wie verantwortet das dann youtube?
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  #4 (permalink)  
Alt 24.06.2009, 12:09
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: Youtube Mp3 Download - endlich eine klare Antwort?

Macht man denn eine Kopie für sich, wenn man sich Videos anschaut...?
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  #5 (permalink)  
Alt 24.06.2009, 12:26
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Youtube Mp3 Download - endlich eine klare Antwort?

Zitat:
Zitat von Elradon Beitrag anzeigen
Macht man denn eine Kopie für sich, wenn man sich Videos anschaut...?
Nein, wenn das Speichern eine technische Notwendigkeit ist (steht irgendwo im UrhG). Aber wenn man den Stream dann "bewußt" speichert (mittels spezieller Programme), ja.

So in der Frage:
Zitat:
Ich gehe vom absichlichen Download, also mit kleinen Tools aus.
Nicht das Zwischenspeichern im Cache.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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