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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 24.06.2009, 11:31
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.06.2009
Beiträge: 3
Frage Ähnliche Domain, anderer Themenbereich


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Hallo,

eine bekannte Firma tritt unter einen Firmennamen/Domain auf, der mit einem allgemeinen Begriff der englischen Sprache identisch ist (z.B. apple / apple.com - nur als Beispiel, es geht um einen anderen Namen).
Wenn ich jetzt unter einer ähnlichen Domain z.B. applee.com nun Produkte anbieten will (z.B. Äpfel verkaufen), ist hierbei mit Problemen zu rechnen? Die Angebotenen Produkte überschneiden sich in keinem Punkt, es wird ein komplett abweichendes Produkt angeboten und den Besuchern auch nicht suggeriert er sei auf der Seite des anderen Unternehmens.

Danke für eure Tipps,
tracer
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  #2 (permalink)  
Alt 24.06.2009, 12:23
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Ähnliche Domain, anderer Themenbereich

http://www.e-recht24.de/forum/7072-f...eschuetzt.html (Firmenname geschützt?)

Und andere Beiträge dieses Forums.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 24.06.2009, 12:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.06.2009
Beiträge: 3
Standard AW: Ähnliche Domain, anderer Themenbereich

Danke für den Hinweis, in die Richtung habe ich auch schon mehrere Informationen gefunden.

Die Frage ist nur, ob dieser Markenschutz auch für Wörter gilt die unter den allgemeinen Sprachgebrauch fallen, wie z.B. eben "apple". Dann dürfte ja niemand mehr eine Domain verwenden die das Wort "apple" oder eine ähnliche Schreibweise enthält...
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  #4 (permalink)  
Alt 24.06.2009, 16:46
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Ähnliche Domain, anderer Themenbereich

Auch das beantwortet das MarkenG
Zitat:
§ 8 Absolute Schutzhindernisse
...
(2) Von der Eintragung ausgeschlossen sind Marken,
...
3.die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten zur Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen üblich geworden sind,
...
Ob das letztendlich zutrifft, entscheidet das Amt bei der Eintragung. Bei englischen Begriffen ist mir aber schon vorgekommen, dass das DPMA erst abgelehnt hat, nach einem kleinen (unprofessionellen) Widerspruch gegen die Ablehnung die Marke aber doch eingetragen hat. Das kann man also nicht allzu eng sehen. Selbst Apfel kann eingetragen sein:
http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/1310120/302131639/DE

Ist also einmal eine solche Marke eingetragen ist der Name gesichert. Hier kann man dann nur noch im Widerspruchs- oder Löschverfahren dagegen angehen.

Das würde heißen:
- Man registriert die Domain
- bekommt eine Unterlassungsforderung aufgrund einer Marke
- ist mit der Marke nicht einverstanden und beantragt Löschung (kostenpflichtig, Geld kann man nicht zurückholen)
__________________
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