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  #1 (permalink)  
Alt 26.06.2009, 20:06
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Beiträge: 3
Standard Bezahlt? ja! Wo bleibt die ware?


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Hallo leute... bin neu und habe paar fragen...

Herr XYZ sucht seit langer zeit einen netbook. Er findet eine auktion wo einen netbook ganz billig versteigert wird. Er bleibt dran und ersteigert das netbook.
Vor der auktion schrieb er mitn verkäufer und der verkäufer antwortete natürlich ganz normal. Nach der auktion, schickt der verkäufer eine email mit den kontodaten. Der Herr XYZ überweißt das ganze ohne wenn und aber!....
Das geld von Herr XYZ wird abgebucht...

Der Herr XYZ schreibt den verkäufer seine lieferadresse und er möchte gerne wissen (2tage später) ob das geld angekommen sei!

Er schreibt jedentag (3tage lang) eine mail, ohne antwort...

7tage nach der auktion, bekommt er immer noch keine antwort vom verkäufer und möchte am liebsten nur noch eins... Überweisung stornieren!

Herr XYZ geht zur bank und fragt seinen kundenberater was er machen kann. Der Kundenberater sagt, das es nicht mehr möglich sei das geld zurück zu buchen, da es nur eine 24h frist dafür gibt!

Herr XYZ ist verzweifelt und weiss nicht mehr weiter. Er möchte nur noch eins... GELD ZURÜCK!


was kann Herr XYZ jetzt machen? Anzeige bei der polizei? Wird er irgendwann sein Geld wiedersehen?

LG
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  #2 (permalink)  
Alt 27.06.2009, 11:03
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Beiträge: 8.489
Standard AW: Bezahlt? ja! Wo bleibt die ware?

Verläufer schriftlich per Einschreiben anmahnen, wenn das nichts brongt zu einem Anwalt. Von der Anzeige kommt nämlich auch kein Geld wieder.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 27.06.2009, 15:49
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Registriert seit: 26.06.2009
Beiträge: 3
Standard AW: Bezahlt? ja! Wo bleibt die ware?

Hallo aaky, danke erstmal

Zitat:
Verläufer schriftlich per Einschreiben anmahnen
Der Herr XYZ kennt die adresse nicht und hat ihn schonmal via email bedroht zur polizei zu gehen!
[leider ohne antwort von TTT]

Der Herr XYZ soll also zur polizei gehen und der Verkäufer (TTT ich nenne den mal so) anzeigen?

Was macht die polizei nach eine anzeige? Schriebt durch die staatsanwaltschaft Herr TTT (verkäufer) einen brief wo er gebeten wird das geld zurück zu zahlen? (sowas habe ich ja von einen kumpel gehört). Falls Herr TTT das nicht tut, was wird mit ihm passieren?

Herr XYZ denkt das wenn er zur anwalt geht, er selber die gesamte kosten tragen wird.. (wie teuer würde sowas sein?)


LG
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  #4 (permalink)  
Alt 27.06.2009, 17:57
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Beiträge: 8.489
Standard AW: Bezahlt? ja! Wo bleibt die ware?

Zitat:
Der Herr XYZ kennt die adresse nicht
Wieso überweist man Geld, ohne die Adresse zu kennen? Ich würde dies fast als fahrlässig bezeichnen
Zitat:
und hat ihn schonmal via email bedroht zur polizei zu gehen!
Wie das so ist mit Drohungen: Wenn sie gegenstandslos sind oder man nichts zu befürchten hat, beachtet man sie halt nicht.
Zitat:
Der Herr XYZ soll also zur polizei gehen und der Verkäufer (TTT ich nenne den mal so) anzeigen?
Dem würde ich persönlich wenig Aussicht auf Erfolg geben.
Zitat:
Was macht die polizei nach eine anzeige?
Zunächst muss die Anzeige eine Straftat zur Grundlage haben. Hier würde bestenfalls "Betrug" in Frage kommen, "keine Ware geliefert" ist keine Straftat sondern eine zivilrechtliche Vertragsverletzung. Strafrecht und Zivilrecht sind zwei völlig unterschiedliche Rechtsgebiete.
Jetzt würde die Polizei erstmal den Verkäufer ermitteln. Wenn dies nicht möglich ist, wird die Sache irgendwann ad acta gelegt. Wenn es erfolgreich ist, wird der Betreffende angehört.
Wenn man Glück hat und die Dienststelle nicht allzu sehr überlastet ist, kann man tatsächlich innerhalb von 2 Jahren damit rechnen, ansonsten kann das schon mal etwas länger dauern.

Da Betrug Vorsatz voraussetzt, reicht es, wenn der Verkäufer sich irgendwie rausredet ("Oma war krank, konnte Paket nicht verschicken", "war im Urlaub", "habe keine Mails bekommen" ...), dann wird das Verfahren eingestellt und alles ist wieder am "Punkt 0". Einziger Vorteil einer solchen Aktion: Der Käufer kann durch Akteneinsicht die Adresse erfahren (was er ja vorher versäumt hat).
Sollte aber tatsächlich Vorsatz nachgewiesen werden (was sehr unwahrscheinlich ist, dann müsste der Verkäufer schon selten dämlich oder dreist sein), könnte es tatsächlich zu einer Verurteilung kommen. Das wäre dann vielleicht eine Geldstrafe, bei wiederholter Verurteilung vielleicht Bewährung, viel mehr ist da nicht drin.

Was hätte aber der Käufer davon? Einfach gesagt: Gar nichts, außer der Genugtuung, einem "Straftäter" in diesem Fall das Handwerk gelegt zu haben - was nicht heißt, das der nicht genauso weiter macht. Denn die Geldstrafe kassiert der Staat.
Der Käufer muss immer noch sein Geld zivilrechtlich einklagen!

Und damit wären wir auch wieder am Punkt 0 - und genau deswegen sehe ich persönlich eine Anzeige in einem solchen Beispiel (unter Beachtung der eigenen Fahlässigkeit des Käufers) als wenig erfolgversprechend.

Zitat:
Schriebt durch die staatsanwaltschaft Herr TTT (verkäufer) einen brief wo er gebeten wird das geld zurück zu zahlen? (sowas habe ich ja von einen kumpel gehört).
Garantiert nicht
Zitat:
err XYZ denkt das wenn er zur anwalt geht, er selber die gesamte kosten tragen wird.
Zunächst ja, allerdings kann er die Kosten als Schadensersatz wieder geltend machen, wenn sie gerechtfertigt wären. Da ich aber der Meinung bin (wie schon erwähnt) das XYZ selbst einiges versäumt hat, wird sich der Verkäufer (eventuell erfolgreich) weigern, diese Kosten zu übernhemen. Auch müsste der Verkäufer den Schaden verursacht haben - und das Thema hatten wir schon oben.
Zitat:
wie teuer würde sowas sein?
Dazu kann man bei einem Anwalt seines Vertrauens anrufen und die Kosten erfragen.
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  #5 (permalink)  
Alt 27.06.2009, 22:23
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Beiträge: 3
Standard AW: Bezahlt? ja! Wo bleibt die ware?

Hallo aaky nochmal danke für deine antwort...

ich glaube, ich habe paar sachen vergessen und schreibe mal das ganze jetzt ausführlich (da ich jetzt mal zeit habe)

Verkäufer: TTT
Käufer: XYZ

XYZ kauft über eine auktionhaus ZZZ, einen netbook. Das ganze ist eine Private auktion. XYZ ersteigert das netbook von TTT (preis ca. 200euro)

kurz danach meldet sich TTT bei XYZ und verlangt das geld auf einen girokonto hier in deutschland. TTT gibt seinen vor- & nachname + kontodaten.
XYZ vergleicht die daten mit seinen Profilseite, und sucht auf 777maps die adresse von TTT. Er findet die strasse nummer usw., leider kann er aber nicht sagen ob TTT dort wohnt.

Er vertraut und statt nachname packet, bezahlt vorkasse.
Seitdem meldet sich TTT nicht mehr..

XYZ schreibt 3 tage lange (pro tag 1 mail) und möchte gerne wissen ob das geld angekommen sei und wann er das packet verschicken wird!
TTT meldet sich nicht.

XYZ entscheidet sich für eine lesebestätigung. Er schreibt wieder eine email und bekommt paar stunden später eine lesebestätigung das er seine email gelesen wurde.
XYZ geht sofort auf die auktionsseite ZZZ und stellt fest das TTT online ist. XYZ macht einen screenshot von sein fenster um das ganze festzuhalten. (was festhalten? - er möchte beweissen das er online war, seine email gelesen hat und nicht beantwortet hat! - also ignoriert)

XYZ weisst nicht mehr weiter und schreibt wieder eine email wo er am montag um 6:00 zur polizei geht, falls sich TTT nicht melden sollte.
TTT antwortet nicht und XYZ hat weder geld, noch ware.


XYZ hat folgende mitteln:
- girokonto daten
- Name und nachname
- adresse (wenn das überhaupt stimmt?)
- emails mit lesebestätigung
- überweisungzettel

Wie soll XYZ vorgehen?
A) warten bis montag 6:00, falls er sich nicht meldet dann bei der auktionshaus nachfragen, ob Sie helfen?
B) warten bis montag 6:00, falls er sich nicht meldet bei der polizei anzeige erstatten?
C) warten bis montag 6:00, falls er sich nicht meldet, einen rechtsanwalt anrufen und sich kurz beraten lassen?
D) B & C zusammen?
E) A & B & C zusammen?


weitere fragen:
1) Falls XYZ sich für einen Rechstanwalt entscheidet, wer bezahlt alles? TTT?
2) Falls TTT einen HartzIV empfänger ist oder schulden ohne ende aufn kopf hat, und kein geld... wird XYZ sein geld wiedersehen und was ist mitn Rechstanwalt kosten?

danke im vorraus
LG

Geändert von sharknos (27.06.2009 um 22:29 Uhr).
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