Hallo Styx!
Habe einige Probleme Deinen Beitrag zu verstehen. Vielleicht hilfst Du mir?!
Gibt es einen Unterschied zwischen der Privatkopie von der Du hier sprichst:
Nicht 10, sondern nur 7 sind erlaubt.
und einer "reinen Privatkopie"?
Aber die Weitergabe ist nicht unbedingt sauber, hier würde auch die reine Privatkopie gelten.
Aber ich weiß nicht wo du deinen Anspruch für die Weitergabe hernimmst aus §53 die Songs zu brennen und weiterzugeben. Es ist zwar im Moment vielleicht Rechtssprechung etwas im privaten Bereich weiterzugeben. Im (1) steht lediglich das man die Kopie durch einen anderen hershttp://www.e-recht24.de/forum/images/icons/icon6.gif
Cooltellen lassen darf, dazu müsste aber ein Auftrag vorliegen. Eine Schenkung geht dieser aber nicht vorraus.
Das sind Feindheiten

Aber wir wollen hier nicht in die Winkeladvokatie fallen.
Was meinst Du denn mit einem Anspruch auf Weitergabe? §53 UrHG ist wohl kaum eine Anspruchsgrundlage und die braucht es wohl auch nicht. (In der Diskussion geht es doch darum, ob ein Verhalten legal ist oder nicht)
Und welche Rolle spielen Schenkung bzw. Auftrag?
Kann Deinem Gedankengang nicht folgen.
Los, ferteidige Dich!