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  #1 (permalink)  
Alt 28.06.2009, 13:06
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.06.2009
Beiträge: 2
Standard nochmal Frage nach Fotos


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Sehr geehrte Experten,
obwohl hier im Forum schon unheimlich viel erklärt wurde, möchte ich gerne trotzdem folgende Fragen stellen:
Ein Lehrer stellt in seinem Blog Arbeiten seiner Schüler aus. Die Eltern der Schüler haben vor Schulantritt schriftlich eine Genehmigung erteilt, dass ihr Kind (nur nicht einzeln) auf der Homepage der Schule auftauchen. Darf er?
Weiterhin geht der Lehrer zum Beispiel auf eine Ausstellung und fotografiert das Werk eines Künstlers. Darf es das Fotos mit Namen vom Künstler und Ausstellungsort veröffentlichen?
Und schließlich hat er vielleicht eine Arbeit eines Menschen fotografiert, dessen Namen er aber nicht kennt. Darf er?
Herzlichen Dank von einem übervorsichtigen Beamten:-))
chriwe
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  #2 (permalink)  
Alt 28.06.2009, 13:56
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: nochmal Frage nach Fotos

Zitat:
Ein Lehrer stellt in seinem Blog Arbeiten seiner Schüler aus. Die Eltern der Schüler haben vor Schulantritt schriftlich eine Genehmigung erteilt, dass ihr Kind (nur nicht einzeln) auf der Homepage der Schule auftauchen. Darf er?
Kommt darauf an. Wenn die Genehmigung nur für Bilder oder Namen gilt, darf er keine Arbeiten ohne Genehmigung veröffentlichen.
Zitat:
Weiterhin geht der Lehrer zum Beispiel auf eine Ausstellung und fotografiert das Werk eines Künstlers. Darf es das Fotos mit Namen vom Künstler und Ausstellungsort veröffentlichen?
Wenn die Ausstellung öffentlich und das Abbilden der Kunstwerke dort erlaubt war (das kann in den Regelungen der Ausstellung ausgeschlossen werden), darf er.
Zitat:
Und schließlich hat er vielleicht eine Arbeit eines Menschen fotografiert, dessen Namen er aber nicht kennt. Darf er?
Wie oben. Es kommt nicht darauf an, ob der Name gekannt wird oder nicht.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 28.06.2009, 15:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.06.2009
Beiträge: 2
Standard AW: nochmal Frage nach Fotos

Oh Schreck..... vielen Dank für die schnelle Antwort!
Chriwe
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