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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige obwohl hier im Forum schon unheimlich viel erklärt wurde, möchte ich gerne trotzdem folgende Fragen stellen: Ein Lehrer stellt in seinem Blog Arbeiten seiner Schüler aus. Die Eltern der Schüler haben vor Schulantritt schriftlich eine Genehmigung erteilt, dass ihr Kind (nur nicht einzeln) auf der Homepage der Schule auftauchen. Darf er? Weiterhin geht der Lehrer zum Beispiel auf eine Ausstellung und fotografiert das Werk eines Künstlers. Darf es das Fotos mit Namen vom Künstler und Ausstellungsort veröffentlichen? Und schließlich hat er vielleicht eine Arbeit eines Menschen fotografiert, dessen Namen er aber nicht kennt. Darf er? Herzlichen Dank von einem übervorsichtigen Beamten:-)) chriwe |
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__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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