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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 24.08.2005, 21:35
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
Standard Wasserschaden


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Wir wohnen in einer Reihenhauskette. Der Nachbar ist seit einer Woche im Urlaub. In seiner Abwesenheit lief durch einen defekten Zufluss seines Heizkessels sein Keller auf 60 cm Höhe voll Wasser. Unser Keller lief bis auf 15 cm an. Am nächsten Morgen bemerkten wir den Schaden. Das Abwasseramt verständigte die Feuerwehr, die durch das Kellerfenster den Keller leerpumpten. Auch unser Keller wurde abgepumpt. Etliche Sachen wurden durch das Wasser zerstört. Der Nachbar ist unbekannt verreist. Niemand weiß wohin und wie lange. Ich weiß nicht, in wieweit er versichert ist. Wie ist die rechtliche Lage? Welche Versicherung zahlt für unseren Schaden(wie Feuerwehreinsatz, Bautrockner und zerstörtes Inventar), den wir nicht verursacht haben?
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  #2 (permalink)  
Alt 26.08.2005, 06:48
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
Standard

Hallo Achim,

Nach Deiner Darstellung sieht es so aus, als ob der Nachbar für alle entstandenen Schäden eintreten muss. Und damit ist er auch Dein Ansprechpartner für die Frage nach evtl. vorhandenen Versicherungen.

Bernhard
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  #3 (permalink)  
Alt 26.08.2005, 07:02
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
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In gewisser Weise könnte man ja eine "Reihenhauskette" auch als "Domäne" bezeichnen.
Mit der Überschrift (Domain-Recht) dieses Forums ist das aber bestimmt nicht so gemeint.
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  #4 (permalink)  
Alt 30.09.2005, 23:22
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
Standard gebäudeversicherung zahlt

hallo,
sie melden den schaden ihrer gebäudeveersicherung, die reguliert den schaden und holt sich einen teil des geldes beim nachbarn zurück.

mfg
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  #5 (permalink)  
Alt 04.10.2005, 20:22
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
Standard Re: gebäudeversicherung zahlt

Zitat:
Zitat von tito
Hallo an alle Interessenten!
Wenn, wie hier geschildert, ein technischer Defekt an der Heizungs-installation Ursache für den bestimmungswidrigen Wasseraustritt ist und sich die Frage nach fahrlässigem oder gar grob fahrlässigem Verhalten des Nachbarn nicht stellt, gibt es in der Gebäudesachversicherung kein Verursacherprinzip und damit auch keine Ersatzansprüche zwischen den Nachbarn. Das bedeutet, jede beteiligte Gebäude- bzw. Hausratversicherung ist ersatzpflichtig für die Schäden ihres jeweiligen Versicherungsnehmers ohne die Möglichkeit einer Regreßnahme. Wer nicht versichert ist, hat demnach keine Möglichkeit den Schaden ersetzt zu bekommen. mfg
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