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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige In einer Stadt ist ein open air Konzert, rings herum stehen Wohngebäude, von denen man die Bühne gut einsehen kann. Es steht aber, dass Ton- und Videoaufnahmen nicht erlaubt sind. Wenn man jetzt aber aus einer angrenzenden Wohnung Teile des Konzertes mitfimt - wie ist da die Rechtslage? Man befindet sich ja auf "privatem Grund". Und wie schaut es aus, wenn man diese Teile dann bei Youtube einstellt? Welche Paragraphen werden jeweils in beiden Fällen berührt? Was darf man? Was darf man nicht? Danke schon mal im Voraus! |
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