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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige Person A ändert plötzlich nach einem Streit Admin- und Login-Daten, so dass Person B nicht mehr auf gespeicherte Inhalte zugreifen kann (die Text- und Bild-Inhalte stammen dabei größtenteils von Person B, Aufforderungen zur Löschung werden ignoriert). Zudem versucht Person B den Namen markenrechtlich zu schützen, hat aber keinen Erfolg beim Marken- und Patentamt. Zunächst erhält Person B nach Beschwerde vom Provider Zugang zur Domain. Einen Tag später jedoch wird die Domain wieder von Person A "übernommen" (Person B befindet sich im Ausland, daher ist A schneller mit der Kommunikation). Dann wird die Domain auf eine (unbeteiligte, Person A nahestehenden) GmbH registriert. Dies wird nach einigen Wochen wieder zurückgenommen und auf die Privatperson A registriert. Daraufhin gründet Person A mit Person C eine neue GbR mit demselben Unternehmenszweck und nutzt die Domain zu Werbezwecken. Der Provider will einen gerichtlichen Beschluss sehen. Ich nehme an, dies fällt unter das Zivilrecht. Die GbR konnte noch nicht vollständig aufgelöst werden, da Person A jegliche Kommunikation mit Person B verweigert. Person B erfährt bei der Stadtverwaltung, dass Person A rückwirkend aus der GbR "ausgetreten" ist, d.h. Person B führt die GbR alleine weiter. (Dies ist meines Wissens nur bei Angabe schwerwiegender Gründe möglich, die angegebenen Gründe sind mir unbekannt.) Meine Frage dazu: Wer hat "Anrecht" auf die Domain? Lohnt sich der zivilrechtliche Weg in einem solchen Fall? Vielen Dank! |
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| Was sich lohnt (und ich dringend empfehlen würde) wäre schnellstmöglich der Weg zu einem Anwalt. Aus den Schilderungen kann ich nur eins entnehmen: Das kann für alle Beteiligten sehr schnell sehr teuer werden (und nicht wegen der Domain, da hat alle Rechte der, der als Inhaber eingetragen ist)
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Danke erstmal für die Rückmeldung! Beim Anwalt war ich bereits, da es leider in dem Zusammenhang auch noch einige strafrechtliche Sachen gab. Leider hat das Ganze - außer Papierkram und hohen Kosten - nicht viel bewirkt und der Anwalt ist auch nicht entsprechend spezialisiert. Eine auf (u.a.) Wettbewerbsrecht spezialisierte Kanzlei habe ich ebenfalls kontaktiert, aber diese ist so teuer, dass ich sie noch nicht mandatiert habe. Was mich aber am meisten interessiert, ist die Behandlung der Domain als Wirtschaftsgut im Zuge der Auflösung der GbR. - Gilt eine Domain nicht auch als Eigentum der Gesellschaft(er)? - Der Inhaber war erst die GbR, dann die einzelnen Personen. Ist das rechtens, das einer der Inhaber das ändert (mir erschein das seltsam, denn wenn mehrere Personen beteiligt sind, kann der schnellere im Streitfall ja alles auf sich ändern - selbiges auch, wenn jemand das Kennwort einfach errät oder "hackt")? - Wie kann man konkret juristisch vorgehen ("Domaindiebstahl" ist ja kein klassisches Diebstahls- oder Unterschlagungs-Delikt, also kann man ja nicht zur Polizei gehen) - und wie urteilen ggf. die Gerichte in solchen Fällen? - Wie könnte so ein Urteil überhaupt aussehen, das der Provider sehen will? - Wie kann man den Wert einer Domain beziffern (denn nur einer kann diese "besitzen", daher könnte man sich auf eine Zahlungssumme einigen). - Gibt es evtl. rechtliche Unterschiede zwischen .com und .de Domains (wegen Denic und ICANN), die damit zusammenhängen? Herzlichen Dank im Voraus für die Hilfe!! |
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Und Urteile gibt es nicht, da die "Inhaberschaft" bei Domainen eindeutig ist. Bestenfalls was die Verwendung / Nutzung einer Domain (Zulässigkeit, Markenrecht ...) angeht. Zitat:
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__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Vielen Dank für die ausführlichen Antworten! Zum Nutzungsrecht an immateriellen Gütern: Eine whois-Abfrage (von 2008) ergab, dass als "Domain-Inhaber" die besagte GbR eingetragen wurde (man kann ja die Organisation eintragen), ebenso als "Admin-C". Dazu wurde noch Person A unter "Personname" eingetragen. Wie sieht es hier mit dem Nutzungsrecht aus? Das sollte doch bei der GbR liegen, oder? Warum kann man überhaupt eine Organisation eintragen, wenn diese nicht Inhaber (oder Admin oder Registrar) sein kann? Und wenn 2 GbR-Partner das Nutzungsrecht haben, einer dann alles ändert, nur weil er schneller ist, dann kann das doch nicht rechtens sein.. Da Person A einfach alles auf sich ändern könnte, habe ich den Fall erwähnt, dass jemand einfach das Passwort errät. Diese Person könnte ja dann alles auf sich überschreiben. Der Provider bejahte dies übrigens mit Verweis auf die Wahl eines sicheren Passworts. Unterschied zwischen Domain und Webseite: Hier geht es um die URL (Namensraum, von Top- zu x-level) in Unterscheidung zum Inhalt auf der Seite, wenn ich das richtig verstehe. Aber wie wirkt sich das konkret aus? Sind doch beides immaterielle Güter, oder verstehe ich das falsch? |
| Tags: domain gbr zivilrecht |
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