Bei einer Internetauktion hat K einen Gegenstand von geringem Wert ersteigert. Inklusive Porto beläuft sich der Betrag auf 3,50€.
Nun hat der Verkäufer das Päckchen an K versendet, allerdings nicht ausreichend frankiert. Da K das Porto schon bezahlt hat, verweigerte er die Annahme (eventuelle Kosten wollte er nicht auf sich zukommen lassen, zudem besagen die AGBs der Post, dass ein Päckchen ausreichen frankiert werden
muss und der Empfänger nicht verpflichtet ist die Nachforderung zu begleichen).
Der Verkäufer hat das Päckchen wieder angenommen und erneut gesendet. Allerdings hat der Verkäufer das Kunststück fertig gebracht, das Päckchen wieder zu niedrig zu frankieren.
K ist nun schriftlich vom Kaufvertrag zurückgetreten, da die Ware nicht fristgerecht bei ihm angekommen ist und fordert sein Geld zurück.
Der betroffene Verkäufer behauptet jetzt das Päckchen per Einschreiben versendet zu haben und meint eine Nachforschung bei der Post machen zu lassen (was er aber nicht kann, da nie ein Einschreiben versendet wurde). Dies bedeutet der Verkäufer will Zeit schinden (Angst vor einer schlechten Bewertung?).
Welche Möglichkeit hat K nun. Das Geld will er natürlich zurück haben und nach mehreren Wochen Wartezeit hat er sich den Gegenstand natürlich schon anderweitig besorgt.
Wie kann jetzt weiter vorgegangen werden?