Ein Homepagebetreiber (H) hat über eine Geschichte im Internet veröffentlicht. Darin geht es tagebuchartig um die Affäre mit einem verheirateten Mann (M), der zunächst beim Vornamen genannt wurde und von dem anonymisierte E-mails im Orirginal als gifs verwendet wurden.
Nach einer Drohung von M mit dem Anwalt w/ Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte gestaltet H seine Homepage - deren Adresse bisher niemandem weiter bekannt ist - um. Es wird nunmehr auf eine fiktive Geschichte über "MisterX" verwiesen, der Vorname wurde entfernt, ebenso die mails im Original. Stattdessen werden nun gifs eingefügt, die quasi fiktive mails enthalten, die den Originalen ähneln.
Jeder Hinweis auf Orte, Namen, Alter etc. wurde von H gestrichen. Auch der Name von H ist durch eine .com-Adresse mit privater Regsitrierung nicht ermittelbar, so dass auch hier keine Rückschlüsse auf die handelnden Personen möglich sind. Ist dem Schutz der Persönlichkeitsrechtevon M nun genüge getan? Der Rückschluss auf seine Person ist nicht ziel der Homepage, sondern lediglich die humoristiche Aufarbeitung des Geschehens in einer Geschichte eben. Kann es H verboten werden, diese zu veröffentlichen?