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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Angenommen ein Vereinsmitglied macht von allen Spielern seines Vereins Bilder, sowie ein Mannschaftsfoto mit seiner Digitalkamera. Diese Bilder macht er nur für den Zweck der Homepage, also nicht für sich privat. Was ist nun wen dieses Vereinsmitglied austritt und verlangt, dass die Bilder entfernt werden sollen. Muss der Webmaster die Bilder entfernen? Schreibt dieses Mitglied Spielberichte, denke ich mal dass der Webmaster verpflichtet ist diese auf Wunsch zu entfernen, aber auch die Bilder der einzelnen Spieler? Würde mich über eine informative Antwort freuen. Grüße Hydro |
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| Jeder hat das Recht am eigenen Bild, kann also selbst entscheiden, was mit seinem Bild passiert. Die Frage ist, ob vorher eine ausdrückliche (nachweisbare) Zustimmung gegeben wurde. Dann wäre nur ein trifftiger Grund eine Möglichkeit, die Zustimmungzu widerrufen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Spieler, die für einen Verein in einer offiziellen Liga, und sei es die Kreisliga etc.pp., gespielt haben, werden es sich gefallen lassen müssen, daß ihr Bild in einer Vereinschronik, oder in Berichten über vergangene Spielzeiten usw. veröffentlicht wird. Die Spieler sind insofern "Personen der Zeitgeschichte", und es ist nicht zu erkennen, daß dadurch ein "berechtigtes Interesse" der Abgebildeten verletzt würde.
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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| Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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