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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige ich habe vor ca. 3 Moanten bei Ebay ein paar Schuhe erworben (es war keine auktion, sondern ein Sofort-Kauf mit Preisvorschlag). Ich habe dort einen Preisvorschlag von 90 Euro eingegeben und der Verkäufer hat zugestimmt. Leider fehlte mir das Geld in der Zeit und ich konnte die 90 Euro nicht überweisen. Nach einiger Zeit hab ich diese Sache auch vergessen. Nun (vor 2 Tagen) habe ich eine Email vom Verkäufer erhalten, indem mir gedroht wird, dass wenn ich nicht innerhalb von 5 Tagen das Geld überweise ein Inkassounternehmen eingeschaltet wird. Nun meine Frage: Hat er das Recht auf das Einschalten eines Inkassounternehmens? Ich habe ja nicht mal die Ware erhalten. Und eine Mahnung habe ich ebenso nicht erhalten. Ich habe dem Verkäufer mitgeteilt, dass ich nicht mehr an der Ware interessiert wäre und habe ihm vorgeschlagen freundlicher Weise auch die Ebaygebühren für den Artikel zu zahlen. Bislang habe ich keine Antwort erhalten. Was soll ich nun tun? Ich wäre sehr dankbar über eine Rat von euch. MfG |
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| Die Email ist die Mahnung, somit wäre ein Inkasso - verbunden mit den Kosten - durchaus möglich. Allerdings auch ohne Mahnung, nur bräuchte man dann in der Regel nicht die Inkassokosten zahlen. Nach wie vor bleibt aber die Möglichkeit des Widerrufs nach Fernabsatz (wenn es ein Unternehmer ist). Die Frist beginnt nämlich erst mit Erhalt der Ware.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Sicherlich kann er es erstmal versuchen. Und deswegen sollte man als Käufer aktiv werden (egal wie). Nur wenn man alles "auf sich zukommen" lässt, kann das auch mal ins Auge gehen.
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| Meinst du mit aktiv werden bei dem Inkassounternehmen anrufen und meine Situation schildern bzw. denen erklären, dass ich keine Ware erhalten habe und somit das Widerrufsrecht einsetze....? MfG Und nochmal vielen Dank für deine Antwort! Super Forum hier ! |
| Tags: auktion, ebay, inkasso, mahnung, online |
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