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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 05.07.2009, 13:44
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.07.2009
Beiträge: 2
Standard Handy Neu von Privat


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Hallo!
Folgender möglicher Fall:
Man nehme an, ein Privatverkäufer setzt bei als Auktion ein Handy rein, das er laut Beschreibung nur einmal ausgepackt, aber nicht verwendet hat und verkauft es als neu.
Weiter, daß dieses Handy den Mangel hätte, daß einige wenige Wörter nicht ganz angezeigt, also abgeschnitten werden, wie Meldungen, Auswahlfelder.

Dazu hätte ich zwei Fragen:

1. Wäre der Verkäufer verantwortlich dafür, daß das Handy in einwandfreiem Zustand ist, auch wenn es evtl. so vom Werk gekommen wäre (oder: ist es generell so, daß Privatverkäufer für die Mangelfreiheit von neuen Produkten vernatwortlich sind)?

2. Wäre ein solcher Mangel ein rechtmäßiger Grund den kauf rückgängig zu machen (wenn eine Nachbesserung nicht möglich wäre)?

Vielen Dank schon mal
Gruß, Klavier
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  #2 (permalink)  
Alt 05.07.2009, 21:19
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Handy Neu von Privat

1. Der Verkäufer haftet immer für Sachmängel, die bereits mit dem Kauf bestanden. Die Frage ist bestenfalls dei Nachweispflicht bei privaten Verkäufern (Beweislage). Das kann man auch nicht mit irgendwelchen klug formulierten Regeln ausschließen.
2. Wenn die Nachbesserung objektiv nicht möglich wäre oder endgültig verweigert wird - ja. Im Beispiel würde ich aber keine Unmöglichkeit sehen, da der Verkäufer ja selbst Ansprüche gegen seinen Verkäufer hat, eine Nachbesserung also durchaus möglich ist. Außerdem wäre auch ein Austausch gegen mangelfreie Ware eine Nachbesserung.
Der Rücktritt ist immer dann eine Alternative, wenn "gar nichts mehr geht", ansonsten ist immer die mangelfreie Erfüllung des Vertrages primäres Ziel.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 05.07.2009, 21:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.07.2009
Beiträge: 2
Standard AW: Handy Neu von Privat

Vielen Dank für die Antwort!

Der Fall könnte aber noch wie folgt erweitert werden:

Man nehme noch weiter an, die Anleitung wäre nur auf Englisch (ohne daß es in der Artikelbeschreibung angegeben worden wäre) und die Speicherkarte paßte nicht in den vorgesehenen Steckplatz (Micro-SD Karte statt SD Karte). Eine Antwort des Verkäufers könnte sein, daß einfach generell bei handys aus Asien keine deutsche Anleitung dabei ist und die Speicherkarte so dabei lag. Ich meine aber, daß es ein Gesetz gibt, daß zumindest bei gewerblichem Verkauf immer eine deutsche Anleitung dabei sein muß, für Privatverkauf habe ich nichts gefunden.

Außerdem, daß keine technischen Spezifiationen angegeben sind, wie z.B. Frequenzbereiche, Kamerauflösung.

Was würde für einen Käufer Sinn machen, mit zu reklamieren?
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  #4 (permalink)  
Alt 06.07.2009, 10:33
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Handy Neu von Privat

Die Anleitung gilt meines Wissens nur für Unternehmer.
Nur könnte man fast annehmen, dass sich hier jemand "privat" deklariert, obwohl er gewerblich handelt - welcher Private kauft sich ein Handy in Asien
Und wenn die Karte für das Handy angeboten wurde (und nicht nur als Kopplungsgeschäft oder Zugabe) muss sie auch passen.
Das könnte man meiner Meinung nach alles mit reklamieren.
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