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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Vor kurzem habe ich bei einem ebay Mitglied eine CPU gekauft. Allerdings habe ich den Kauf nicht über ebay abgewickelt. Nach einer kurzen Verhandlung über den Preis haben wir uns auf 330€ geeinigt. Der Verkäufer blieb mit mir immer in Kontakt und erschien sehr freundlich. Er meinte zudem, dass er das Angebot aus ebay herausnehmen würde sobald das Geld auf seinem Konto eingegangen ist. Soweit so gut, aber das Angebot wurde nicht herausgenommen und die CPU verkauft ! Leider stürtze mein PC beim bieten ab und ein anderer Kunde hatte die CPU erworben. (Ich wollte sicher gehen dass nur ich den Artikel erwerbe und kein anderer, falls der Verkäufer keine 2 CPUs hat.) Seine letzte Nachricht an mich war: Hallo andi_800, Geld ist gerade auf meinem Konto eingegangen. Schicke es heut wahrscheinlich noch weg... * ***** Seitdem erhalte ich keine emails mehr von ihm. Ich habe ihm auch gesagt wenn ich bis heute keine email erhalte, gehe ich von Betrug aus und werde weitere Schritte vornehmen. Was kann ich noch tun?? Lohnt sich hier eine Anzeige bzw. wie bekomme ich mein Geld zurück? Vielen Dank schonmal für eure Hilfe! (Ja ich weiß es war leichtsinnig so etwas zu tun, darüber brauchen wir nicht mehr reden.) Mfg Andi |
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Und da nur einer erfüllt werden kann, wird sich der Verkäufer für den entschieden haben, der die meisten Probleme mit sich bringen kann und rechtlich besser nachgewiesen werden kann bzw. sicherer ist Das das nicht unbedingt rechtens ist, steht auf einem anderen Blatt, unter Umständen (siehe unten) aber sogar verständlich. Zitat:
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Man könnte aber auch auf Erfüllung setzen (Lieferung der Ware), nur sollte man dann ganz sicher sein, dass der Vertrag hieb und stichfest war. Und hier schließt sich der Kreis: Leichtsinnigkeit (eher grobe Fahrlässigkeit) wird bestraft - in dem Beispiel eben mit dem Streß, den man haben wird, sein Geld zurück zu bekommen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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