Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Onlineauktionen

Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 07.07.2009, 17:25
Rex Rex ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.07.2009
Beiträge: 1
Ausrufezeichen Vermutung: Betrug


Anzeige
Hallo,

Vor kurzem habe ich bei einem ebay Mitglied eine CPU gekauft. Allerdings habe ich den Kauf nicht über ebay abgewickelt. Nach einer kurzen Verhandlung über den Preis haben wir uns auf 330€ geeinigt. Der Verkäufer blieb mit mir immer in Kontakt und erschien sehr freundlich. Er meinte zudem, dass er das Angebot aus ebay herausnehmen würde sobald das Geld auf seinem Konto eingegangen ist.
Soweit so gut, aber das Angebot wurde nicht herausgenommen und die CPU verkauft ! Leider stürtze mein PC beim bieten ab und ein anderer Kunde hatte die CPU erworben. (Ich wollte sicher gehen dass nur ich den Artikel erwerbe und kein anderer, falls der Verkäufer keine 2 CPUs hat.)
Seine letzte Nachricht an mich war:
Hallo andi_800,

Geld ist gerade auf meinem Konto eingegangen.
Schicke es heut wahrscheinlich noch weg...

* *****


Seitdem erhalte ich keine emails mehr von ihm. Und das Paket kam natürlich auch nicht an und Geld wurde nicht zurücküberwiesen (habe heute nachgeschaut). Ich habe ihm gesagt dass er mir bitte antworten soll aber keine Reaktion. Sehr verwunderlich bei den 13 guten Bewertungen...allerdings hat er bislang auch nur Kleidung verkauft.
Ich habe ihm auch gesagt wenn ich bis heute keine email erhalte, gehe ich von Betrug aus und werde weitere Schritte vornehmen.

Was kann ich noch tun?? Lohnt sich hier eine Anzeige bzw. wie bekomme ich mein Geld zurück?

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!
(Ja ich weiß es war leichtsinnig so etwas zu tun, darüber brauchen wir nicht mehr reden.)

Mfg Andi
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 07.07.2009, 18:07
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Vermutung: Betrug

Zitat:
Ja ich weiß es war leichtsinnig so etwas zu tun, darüber brauchen wir nicht mehr reden.
Dann tun wir es auch nicht mehr, ich wollte es trotzdem nochmal ganz oben stehen haben.
Zitat:
Soweit so gut, aber das Angebot wurde nicht herausgenommen und die CPU verkauft ! Leider stürtze mein PC beim bieten ab und ein anderer Kunde hatte die CPU erworben.
Dann muss man davon ausgehen, dass zwei Kaufverträge abgeschlossen wurden: zum einen der über ebay, zum anderen der per Email.
Und da nur einer erfüllt werden kann, wird sich der Verkäufer für den entschieden haben, der die meisten Probleme mit sich bringen kann und rechtlich besser nachgewiesen werden kann bzw. sicherer ist
Das das nicht unbedingt rechtens ist, steht auf einem anderen Blatt, unter Umständen (siehe unten) aber sogar verständlich.
Zitat:
Was kann ich noch tun??
Zuerst mal jeden weiteren Schritt sorgfältig überlegen
Zitat:
Lohnt sich hier eine Anzeige
Meiner Meinung nach kaum, da dem Verkäufer Schuld und Vorsatz nachgewiesen werden muss. Wenn das Geld z.B. nach Anbschluss der Auktion da war, konnte der Verkäufer durchaus davon ausgehen, dass der erste Vertrag wahrscheinlich nicht abgeschlossen wurde (Bedingung des Geldeingangs) und somit der Vertrag über eBay erfüllt werden kann. Somit wäre weder Vorsatz noch Schuld nachweisbar und die Ermittlung würde eingestellt werden.
Zitat:
wie bekomme ich mein Geld zurück?
Auf jeden Fall nur zivilrechtlich über die ungerechtfertigte Bereicherung. Das wäre auch im Falle einer Anzeige separat zu machen (selbst bei Verurteilung wegen Betrug müsste das Geld zivilrechtlich eingefordert werden).
Man könnte aber auch auf Erfüllung setzen (Lieferung der Ware), nur sollte man dann ganz sicher sein, dass der Vertrag hieb und stichfest war.

Und hier schließt sich der Kreis: Leichtsinnigkeit (eher grobe Fahrlässigkeit) wird bestraft - in dem Beispiel eben mit dem Streß, den man haben wird, sein Geld zurück zu bekommen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Betrug bei Kijiji rongee75 Onlineauktionen 3 12.02.2008 20:54
Betrug mit Abmahnungschreiben Antaris Recht - MP3 & Tauschbörsen 2 27.09.2007 18:45
Vertragsabschluss Betrug? Nicht_Unfehlbar Strafrecht & Internet 2 27.07.2007 16:25
Betrug?! chrisi Domain-Recht 23 11.05.2007 17:56



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:54 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46