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| Anzeige Hallo, wie ist folgender Sachverhalt aus urheberrechtlicher Sicht zu bewerten? Ein mittelständisches Unternehmen will seine Website dadurch für Besucher attraktiv machen, dass es branchenbezogene News aus entsprechenden Online Medien (z.B. Spiegel Online oder Heise) recherchiert und auf folgende Weise auf seiner eigenen Homepage in einem Newsbereich veröffentlicht: 1. Darstellung mit Überschrift, Teaser (1. Satz) und Verlinkung auf die Seite des Urhebers --> der gesamte Artikel geht dann in einem Pop-Up Fenster auf 2. Darstellung des gesamten Artikels mit Angabe des Urhebers und Verlinkung auf dessen Seite Über Euren juristisch fundierten Input würde ich mich sehr freuen. |
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