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Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht !

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  #1 (permalink)  
Alt 08.07.2009, 15:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.07.2009
Beiträge: 2
Standard Vertragsart Facebook


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Hallo,
ich habe einmal ein grundsätzliche Frage.

Wenn ein Nutzer sich bei Facebook.de registriert, welche Vertragsart kommt dann zu Stande?
Dienstleistungsvertrag? Mietvertrag für Webspace?

Ich bin mir sehr unsicher.

Vielen Dank für Eure Antworten.

Grüße

M
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  #2 (permalink)  
Alt 08.07.2009, 20:04
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Vertragsart Facebook

Ich würde sagen Dienstleistung. Miertvertrag garantiert nicht, da man ja keine Sache erhält, was bei einer Miete erforderlich wäre.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 09.07.2009, 09:13
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.07.2009
Beiträge: 2
Standard AW: Vertragsart Facebook

Aber was ist dann die Dienstleistung? Das Bereitstellen der Plattform?
FB darf meine Daten während der Anmeldezeit verwenden, daher ist das ja auch eine Leistung meinerseits...
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  #4 (permalink)  
Alt 09.07.2009, 10:01
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Vertragsart Facebook

Zitat:
Aber was ist dann die Dienstleistung? Das Bereitstellen der Plattform?
Zum Beispiel. Ich kenn mich jetzt mit FB ncht so aus, aber die Bereitstellung der Webseite sowie von Speicherplatz würde ich als diese Dienstleistung ansehen. Die Seite und der Speicherplatz wären der Dienst, die Bereitstellung dessen die Leistung
Zitat:
FB darf meine Daten während der Anmeldezeit verwenden, daher ist das ja auch eine Leistung meinerseits...
Nein, denn eine Dienstleistung setzt einen Dienst und eine Leistung voraus. Die "Bereitstellung" von Daten ist keine Leistung, denn diese Daten sind einfach da, und einen Dienst (im rechtlichen Sinne) kann ich beim besten Willen nicht erkennen.
__________________
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