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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Ende Mai ersteigerte ich eine playstation 3 mit 11 spielen um 391 euro. noch am gleichen tag überwies ich das geld, eine woche später wollte ich mich erkundigen ob er das geld schon abgesendet hat bekam jedoch keine antwort. nach einer abermaligen mail bekam ich über sms (habe meine mobilnummer angegeben) die nachricht das er zur zeit kein internet hat weil er in eine andere stadt hat reisen müssen wegen eines todesfalles. das war am 5.juni...er schrieb da er erst wieder am 20. daheim wäre...was schon mal sehr komisch war weil kein begräbnis dauert über 14 tage?? am 23. verschickte er angeblich die ware...nach 2 wochen hatte ich aber noch immer nichts bekommen....er teilte mir mit das er der sache auf den grund gehen wird....47 tage nach auktionsende endlich kam die meldung von ihm das die post das paket beschädigt hatte...ich bot ihm darauf an das er mir einfach die postdaten mailen sollte und ich den rest erledige weil der versand ja sowieso versichert ist. jetzt hat er mir eine mail geschrieben das er mir jetzt das geld zurücküberwiesen hat weil er kann sich nicht vorstellen das ich dann den anspruch auf die neue playstation inklusive den 11 spielen haben würde. wer ist hier nun im recht?? damals war er sogar so nett und schrieb mir noch das ich keine 15 euro für den versand zahlen müsse weil ich eh so hoch geboten habe.... aber für was hätte ich denn nun den versicherten versand bezahlt?? ich bin der meinung das wenn die post die sendung beschädigt ich nun anspruch auf die playstation hätte. mfg renevents |
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| Sicherlich besteht Anspruch auf die Ware. Alerdinsg könnte der Verkäufer § 275 BGB geltend machen, wonach er bei Unmöglichkeit nicht leisten muss. Nehmen wir mal an, es war die einzige, die er hatte und sie ist tatsächlich kaputt. Dann kann er logischerweise nicht mehr leisten. Allerdings ist nach § 275 BGB Schadensersatz möglich. Das bestrifft sowohl Aufwendungen als auch Differenzen bei Ersatzbeschaffung. In solchen Fällen empfiehlt sich eine sachkundige professionelle Hilfe = Anwalt (dessen Kosten man eventuell auch als Schadensersatz geltend machen kann)
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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