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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige ich habe eine seit 6 Monaten eine nicht aktivierte oder gesperrte Kreditkarte. Sie wurde mir vor kurzem entnommen als ich versuchte eine Kaution damit zu zahlen mit der begründung die Karte sei gesperrt. Auf meinem Konto verbuchte ich trotzdem eine Abbuchung von 125€ "Einzugsgebühr". Rücksprache mit meiner OnlineBank ergaben das es eine Art "Kopfgeldgebühr" für denjenigen ist der die gesperrte Karte einzieht. Ich habe von diesen Kosten allerdings nie was gelesen oder etwas im Internet darüber gefunden, laut OnlineBank habe ich diese Kosten akzeptiert als ich die AGB akzeptierte. Liegt hier ein verstoß gegen die guten Sitten vor und kann man sich gegen solch Wucher auf irgendeine Art wehren? Danke im voraus |
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PS: Ich persönlich kenne sowas auch nicht, würde mich mal interessieren, welche Bank das ist
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Weder in dem Preis- Leistungsverzeichnung noch in den AGB steht etwas davon Entweder hat dir da jemand einen mächtigen Bären aufgebunden (ich schließ nicht aus, dass auch Mitarbeiter der Bank dazu in der Lage sind) oder die Angabe ist dermaßen versteckt, dass ich eine solche Regelung eher als fraglich (weil überraschend) einschätze. Auf jeden Fall sollte man den Kosten schriftlich per Einschreiben widersprechen. Und dann ist der Gang zur Verbraucherzentrale natürlich angebracht. Aus persönlichen Gründen (
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Ich habe mir bei Comdirekt diese angebliche "Einzugsprämien-Rechnung" angefordert, welche derjenige der die Karte eingezogen hat angeblich bekommen soll. Zusätzlich werde ich Rücksprache mit dem Chef der Firma halten welche die Karte eingezogen hat, ob die Angaben der Comdirekt Bank überhaupt wahrheits gemäß sind. Nach erhalt der Unterlagen und nach dem Gespräch mit dem Geschäftsführer werde ích den Verbraucherschutz konsultieren. Hast du ( aaky ) dir die AGB und das Preis- Leistungsverzeichnung schon durch gesehen? Mfg |
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