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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 09.07.2009, 13:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.07.2009
Beiträge: 1
Standard Rechtliche konsequenzen für Clan Spiel ab 18 Spieler 16 ?


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Hi ho!

Da ich nix gescheites drüber finden konnte wollte ich mal hier anfragen wie es ausschaut!

Das problem besteht darin das ich in einem Multigamer Clan drin bin und wir hauptsächlich

Cod2,4,5,BF,und Cs Zoggen

Nun kamm eine anfrage eines Users der in den Clan möchte aber erst 16 Jahre alt ist.

Nun weiß ich nicht wie die Rechtlage da ist, das er Cod2 zoggen möchte bei uns aber das Game erst ab 18 Jahre ist!

Meine Persöhnliche meinung hier zu ist eh User erst ab 18 aber die anderen Admins meinen man könne das alter von ihm ja Faken und es brauch keiner wissen. zudem haben sie nun das Clanbeitritsalte auf 16 herabgesetzt!Die Admins meinen nun der User habe ja den agb´s zugestimmt und man wäre somit auf der sicheren seite!

Nun die frage können wir Rechtliche konsequenzen bekommen da wir erstens User aufnehmen die erst 16 sind obwohl die Spiele erst ab 18 sind und 2 dieses mit unserem wissen das der User erst 16 ist so tolerieren?

Hoffe das wer hier rat weiß? Und mir evt bestimmte links mit den § geben kann um den admins mal zu zeigen das es rechtlich nicht so einfach ist wie sie es sich vorstellen.
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  #2 (permalink)  
Alt 09.07.2009, 15:46
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Rechtliche konsequenzen für Clan Spiel ab 18 Spieler 16 ?

Die rechtliche Grundlage ist relativ einfach: Es könnte ein Verstoß gegen das Jugenschutzgesetz vorliegen - Paragraphen bitte selbst raussuchen . Mit allen entsprechenden Konsequenzen.
Die Jugendschutzbeauftragten der Länder sind da ind er Regel sehr hinterher
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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