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  #1 (permalink)  
Alt 12.07.2009, 23:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.07.2009
Beiträge: 2
Standard Muss impressum an deutsches Recht angepasst werden?


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Die Person A, sesshaft in der Schweiz und Inhaber einer Einzelunternehmung, verkauft Produkte in Deutschland. (Die Schweiz zählt nicht zu den Mitgliedstaaten der EU, insofern besteht keine Impressumspflicht). Die Person A hat aber trotzdem ein Impressum gemacht, mit Namen, Strasse, Ort, Tel-nummer, Mail, URL und Haftungshinweis.

Die Person B (von Deutschland) mahnt nun die Person A ab, aufgrund fehlender Impressumsdaten wie Aufsichtsbehörde etc.

Darf das die Person B, bzw. muss die Person A das Impressum an das deutsche Recht anpassen? Wie ist hier die Rechtslage?
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  #2 (permalink)  
Alt 13.07.2009, 10:29
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Muss impressum an deutsches Recht angepasst werden?

Ich glaube nicht, das das so einfach ist. Hier sollte man aber - eigentlich wie bei jeder Abmahnung - einen Anwalt hinzuziehen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 13.07.2009, 17:49
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.07.2009
Beiträge: 2
Standard AW: Muss impressum an deutsches Recht angepasst werden?

Wo kann man sich erkundigen, inwiefern die Person A, das Impressum an das deutsche Recht anpassen muss?
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  #4 (permalink)  
Alt 13.07.2009, 18:12
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Muss impressum an deutsches Recht angepasst werden?

Bei Anwälten, die können und dürfen den Einzelfall prüfen.
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