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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige ich habe mir die Frage gestellt, ob es unrechtens ist, wenn man unter einer vergleichbaren/ähnlichen Domain wie jemand anderes, in etwa das gleiche anbietet. Bspw. angenommen die Domain www.schoener-wohnen-und-leben.de würde existieren und jemand bietet dort in einem Nischenmarkt Möbel aus Südafrika an. Gäbe es ein Problem, wenn ich unter der Domain www.besser-wohnen-und-leben.de vergleichbare Produkte anbiete? Vielen Dank für Ihre Meinungen! |
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| Kommt darauf an, ob der Name durch Marken- oder gewerbliches Namensrecht geschützt ist. Wenn dann Verwechslungsgefahr besteht, kann ein Verstoß gegen das Markenrecht vorliegen. Und wettbewerbsrechtlich ist das auf jeden Fall problematisch.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Hallo aaky, vielen Dank für die Antwort. Nehmen wir mal an, der Name ist nicht geschützt, und es handelt sich in der Tat nicht um einen Namen, sondern um allgemeine Begriffe wie schoener-wohnen-und-leben und besser-wohnen-und-leben. Könnte ich die in der Form überhaupt schützen lassen? Inwiefern kann es Wettbewerbsrechtlich Probleme geben? Könnte ein Portal mit dem Namen hund-und-katz.de gegenüber katz-und-maus.de Probleme bekommen? Beide verkaufen die gleiche Dienstleistung, der eine für Hunde und Katzen, der andere für Katzen und Mäuse.... Vielen Dank! |
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| Der Name muss nicht zwingend geschützt sein, eine (nachweisbare) gewerbliche Verwendung reicht völlig aus, um den Schutz des MarkenG zu geniessen. Und gewerblich verwendet wird er, wenn er Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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